Zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 - Produktives Quartier Gutleut-West

DESIGN-GENDesign contest notice – general directive, design2026-i-086SSStadt Frankfurt am Main – Der Magistrat – vertreten durch das Stadtplanungsamt
21 days left
Estimated value—
Deadline21 days left20 Oct 2026, 14:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
20 Oct 2026, 14:00
CPV codes
71000000 - Architectural, construction, engineering and inspection services71220000 - Architectural design services
Status
UNKN
Notice type
DESIGN-GENDesign contest notice – general directive, design
Estimated value
—
Publication date
21 Sept 2026, 20:41

Overview

Gegenstand des Wettbewerbes ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf in dem gezeigt wird, wie die Transformation eines gewerblich geprägten Bestandsareals zu einem nutzungsgemischten, klimaangepassten und gemeinwohlorientierten Quartier gelingen kann. In einer Stadt mit hoher Flächennachfrage und begrenzten innerstädtischen Entwicklungsreserven treffen hier Ansprüche unmittelbar aufeinander, die sich andernorts oft räumlich aus dem Weg gehen: Wohnen und Gewerbe, Logistik und Aufenthalt, soziale Infrastruktur und Produktion, Freiraum und Verdichtung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Nutzung sich am Ende durchsetzt. Interessanter ist, wie aus dieser Konkurrenz ein Stück Stadt entstehen kann. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine eigene räumliche Antwort zu entwickeln. Gesucht wird vornehmlich nicht das möglichst vollständige Bild eines irgendwann „fertigen“ Gutleut-West. Gesucht wird vielmehr ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gerüst, das Orientierung gibt, ohne Entwicklung einzuschränken. Es soll durch zu entwickelnde Prinzipien Qualitäten sichern und zugleich Spielräume eröffnen – für unterschiedliche Nutzungen, Träger:innen, Eigentümer:innen und Entwicklungszeitpunkte. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Team mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Team durchzuführen. Scheitern diese Verhandlungen oder besteht ein wichtiger Grund, der einer Beauftragung des 1. Preisträgers entgegensteht, werden die weiteren Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet. Die Rangfolge der Preisträger gemäß der Entscheidung des Preisgerichts wird dabei entsprechend berücksichtigt, d.h. der 1. Preisträger erhält im Kriterium ‚Wettbewerbsergebnis' die höchste Punktzahl, der 2. Preisträger die zweithöchste usw. Die weitere Bearbeitung umfasst den städtebaulichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie den freiräumlichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 52 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie die Erstellung eines "Qualitätshandbuchs". Eine darüberhinausgehende Beauftragung weiterer Planungsleistungen bleibt vorbehalten und ist nicht Bestandteil dieses Auftragsversprechens. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung als Vorstufe zum Bebauungsplan nach BauGB sowie als Grundlage für das im Anschluss geplante Konzeptverfahren für die hochbauliche Entwicklung auf den Baufeldern. Die Preisträger:innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Zuge der Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse treten sie mit der Bürgerschaft und Schlüsselpersonen vor Ort im Rahmen von Dialogformaten in Austausch (z.B. Vorstellung des Wettbewerbs-Ergebnisses, Rückfragenbeantwortung, Aufnahme von Hinweisen für weitere Bearbeitung). Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des erforderlichen Vergabeverfahrens, der erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Eignung des Teilnehmers sowie des Vorliegens eines wichtigen Grundes, der einer Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

DE712, Germany

Die beiden Wettbewerbsphasen nähern sich dieser Aufgabe aus unterschiedlicher Entfernung: Phase I richtet den Blick auf das große Ganze. Zu entwickeln ist das städtebaulich-freiraumplanerische Gerüst: die räumliche Struktur, die Logik der Nutzungsmischung, Freiraum und Mobilität sowie eine schlüssige Vorstellung der etappenweisen Entwicklung. Es soll erkennbar werden, welche Setzungen die Idee tra-gen und wo bewusst Spielraum bleibt. Phase II stellt dieses Gerüst auf die Probe. Im Vertiefungsbereich Mainufer sowie anhand exemplarischer Gebäude- und Nutzungstypologien und des Vertiefungsprojekts im Potenzialbereich Hafen wird das in Phase I entwickelte Gerüst unter konkreteren räumlichen und funktionalen Bedingungen überprüft, präzisiert und, wo erforderlich, ergänzt. Dabei werden insbesondere die Übergänge zwischen Wohnen und Gewerbe, das Verhältnis von Gebäude und Freiraum sowie Fragen von Erschließung und Logistik vertieft. Zugleich ist aufzuzeigen, dass die Lösungen unter unterschiedlichen Nutzungs- und Entwicklungsbedingungen tragfähig und umsetzbar sind. Der Wettbewerb wird als zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. An Phase I nehmen 18 Teams teil: 15 Teams werden über die vorliegende Skizzenbewerbung ausgewählt, drei weitere Teams sind gesetzt. Nach Abschluss der Phase I wählt das Preisgericht acht bis zehn Arbeiten für die Teilnahme an Phase II aus. Die ausgewählten Teams bearbeiten ihre Beiträge entsprechend dem Planungsziel der Phase II weiter. Die eingereichten Beiträge im Rahmen der Skizzenbewerbung (Teilnahmewettbewerb) werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt: -Eigenständigkeit und Kraft der Idee, -Verständnis für das Quartier und Wettbewerbsgebiet sowie deren Widersprüche, -Klarheit der Haltung, -Potenzial zur räumlichen und strategischen Weiterentwicklung in den folgenden Wettbewerbsphasen Das Auswahlgremium zur Bewertung der eingereichten Beiträge, bestehend aus unabhängigen Fachleuten, Vertreter:innen der Ausloberin und des Preisgerichtes, setzt sich wie folgt zusammen: Teresa Burmester — Landschaftsarchitektin, Büro Lichterlandschaften; Städtebaubeirat Frankfurt am Main Peter Cachola Schmal — Architekt, Leitender Direktor Deutsches Architekturmuseum; Städtebaubeirat Frankfurt am Main Xenia Diehl — Projektleiterin Servicestelle Wohnen/Baukultur, HA Hessen Agentur Christian Holl — Architekt, Publizist, Autor und Kurator, Landessekretär BDA Hessen Birgit Kasper — Stadtplanerin, Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. Martin Knöll — Architekt, Professor für Entwerfen und Stadtplanung, TU Darmstadt Annette Laute — Architektin, Leiterin des Stadtplanungsamts der Stadt Darmstadt Anja Ohliger — Architektin, Professorin für Entwerfen und Gebäudelehre im interdisziplinären Diskurs, Hochschule Coburg N.N. Landschaftsarchitekt sowie von Seiten der Ausloberin: Andrea Bogdanic — Teamleitung, 61.42 Städtebauliche Planung, Stadtplanungsamt Franziska Kaben — 67.11 Projektentwicklung und übergeordnete Planung, Grünflächenamt Tobias Kurtz — Sachgebietsleitung, 61.33 Stadterneuerung, Stadtplanungsamt Tobias Vogel — Abteilungsleitung, 61.4 Städtebauliche Planung, Stadtplanungsamt Die in Phase I und II eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Phase I: -Qualität und Prägnanz der Leitidee sowie ihrer ortsspezifischen Herleitung, -Qualität und Tragfähigkeit des städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtgerüsts, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Struktur, des Umgangs mit dem Bestand und der prägenden räumlichen Bezüge, -Qualität und Plausibilität der Nutzungs- und Dichtelogik, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsmischung, räumlichen Zuordnung und Verträglichkeit von gemeinschaftsstiftendem Wohnen, gewerblichen und produktiven Nutzungen sowie Dritten Orten, -Qualität des Grün- und Freiraumgerüsts, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Vernetzung, der Einbindung und Weiterentwicklung von Mainufer und Sommerhoffpark, der Aufenthalts- und Nutzungsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen sowie des Umgangs mit Hitze, Überflutung und Biodiversität -Qualität des Energie- und Klimakonzepts, insbesondere hinsichtlich der passiven Minimierung des Energiebedarfs durch eine angemessene städtebauliche Setzung, Gebäudeorientierung, Kompaktheit, Verschattung und Tageslichtnutzung sowie der nachvollziehbaren Deckung des verbleibenden Energiebedarfs durch erneuerbare Energien, insbesondere durch die Nutzung geeigneter Dach- und Fassadenflächen für Photovoltaik, -Qualität und grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Mobilitäts-, Erschließungs- und Logistikgerüsts, insbesondere hinsichtlich ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, ruhendem Verkehr sowie betrieblicher Erschließungs- und Logistikanforderungen, -Entwicklungsfähigkeit des städtebaulich-freiraumplanerischen Gesamtgerüsts, insbesondere hinsichtlich der etappenweisen Entwicklung, eigenständig funktionsfähiger Abschnitte, dem Erhalt von Bestandsgebäuden sowie klarer Setzungen, tragfähiger Prinzipien und bewusst offen gehaltener Spielräume. Phase II: -Städtebaulich-freiraumplanerische Qualität der Gesamtkonzeption, insbesondere hinsichtlich räumlicher Struktur, Dichte- und Höhenentwicklung, Nutzungsverteilung, Umgang mit dem Bestand und der Einbindung der in Phase I entwickelten Lösungen in das Wettbewerbsgebiet, -Qualität und Eignung der Gebäude- und Nutzungstypologien, insbesondere hinsichtlich der Organisation und Verträglichkeit von Wohnen und gewerblichen bzw. produktiven Nutzungen, der Nutzbarkeit der Erdgeschosse, Vielfalt von Wohnformen, Gebäudetiefen, Erschließung und Anlieferung, -Qualität des Freiraumentwurfs Mainufer und seiner Einbindung in das Grün- und Freiraumgerüst, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Gliederung und Ausbildung der Uferbereiche, der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Mains, der Aufenthalts- und Nutzungsqualität, der barrierefreien Wegebeziehungen sowie des Umgangs mit Klimaanpassung, Überflutungsvorsorge und Biodiversität -Funktionalität des autoarmen Mobilitäts-, Erschließungs- und Logistikkonzepts, insbesondere hinsichtlich ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, Bündelung des ruhenden Verkehrs in Quartiersgaragen, deren räumlicher Einbindung sowie der konfliktarmen Organisation von Anlieferung und betrieblicher Logistik, -Qualität der passiven Energiebedarfsminimierung, insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Setzung, Gebäudeorientierung, Kompaktheit, Tageslichtversorgung, Verschattung und natürlicher Belüftung sowie ihrer Wirkung auf die klimatische Robustheit der Gebäude und Freiräume -Qualität der ressourcenschonenden und anpassungsfähigen Konzeption, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit dem baulichen Bestand, Flächeneffizienz und Versiegelung, der Anpassungs- und Umnutzungsfähigkeit baulicher Strukturen sowie der Nutzungspotenziale von Dachflächen für Begrünung und Energiegewinnung, -Eignung der Baufeld-, Parzellierungs- und Entwicklungslogik, insbesondere hinsichtlich Teilbarkeit der Baufelder, unterschiedlicher Projektgrößen und Träger, Abhängigkeiten. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Terminschiene: Versand der Auslobungsunterlagen Phase I: 10.11.2026; Auftaktkolloquium: 20.11.2026; Abgabe der Planunterlagen Phase I: 15.01.2027; Abgabe des Arbeitsmodells Phase I: 22.01.2027; Auswahlsitzung des Preisgerichts: 11.03.2027; Abgabe der Planunterlagen Phase II: 16.06.2027; Abgabe des Arbeitsmodells Phase Phase II: 23.06.2027; Preisgerichtssitzung: 12.08.2027

Gegenstand des Wettbewerbes ist ein städtebaulich-freiraumplanerischer Entwurf in dem gezeigt wird, wie die Transformation eines gewerblich geprägten Bestandsareals zu einem nutzungsgemischten, klimaangepassten und gemeinwohlorientierten Quartier gelingen kann. In einer Stadt mit hoher Flächennachfrage und begrenzten innerstädtischen Entwicklungsreserven treffen hier Ansprüche unmittelbar aufeinander, die sich andernorts oft räumlich aus dem Weg gehen: Wohnen und Gewerbe, Logistik und Aufenthalt, soziale Infrastruktur und Produktion, Freiraum und Verdichtung. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Nutzung sich am Ende durchsetzt. Interessanter ist, wie aus dieser Konkurrenz ein Stück Stadt entstehen kann. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine eigene räumliche Antwort zu entwickeln. Gesucht wird vornehmlich nicht das möglichst vollständige Bild eines irgendwann „fertigen“ Gutleut-West. Gesucht wird vielmehr ein städtebauliches und freiraumplanerisches Gerüst, das Orientierung gibt, ohne Entwicklung einzuschränken. Es soll durch zu entwickelnde Prinzipien Qualitäten sichern und zugleich Spielräume eröffnen – für unterschiedliche Nutzungen, Träger:innen, Eigentümer:innen und Entwicklungszeitpunkte. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, das mit dem 1. Preis ausgezeichnete Team mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu beauftragen. Die Ausloberin wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Dabei behält sich die Ausloberin vor, das Verhandlungsverfahren zunächst nur mit dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Team durchzuführen. Scheitern diese Verhandlungen oder besteht ein wichtiger Grund, der einer Beauftragung des 1. Preisträgers entgegensteht, werden die weiteren Preisträger zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird im anschließenden Vergabeverfahren als Zuschlagskriterium mit 60 % gewichtet. Die Rangfolge der Preisträger gemäß der Entscheidung des Preisgerichts wird dabei entsprechend berücksichtigt, d.h. der 1. Preisträger erhält im Kriterium ‚Wettbewerbsergebnis' die höchste Punktzahl, der 2. Preisträger die zweithöchste usw. Die weitere Bearbeitung umfasst den städtebaulichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie den freiräumlichen Entwurf nach Merkblatt Nr. 52 der Architektenkammer Baden-Württemberg, Honorarzone III, Leistungsphasen 1–3 sowie die Erstellung eines "Qualitätshandbuchs". Eine darüberhinausgehende Beauftragung weiterer Planungsleistungen bleibt vorbehalten und ist nicht Bestandteil dieses Auftragsversprechens. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung als Vorstufe zum Bebauungsplan nach BauGB sowie als Grundlage für das im Anschluss geplante Konzeptverfahren für die hochbauliche Entwicklung auf den Baufeldern. Die Preisträger:innen verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Zuge der Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse treten sie mit der Bürgerschaft und Schlüsselpersonen vor Ort im Rahmen von Dialogformaten in Austausch (z.B. Vorstellung des Wettbewerbs-Ergebnisses, Rückfragenbeantwortung, Aufnahme von Hinweisen für weitere Bearbeitung). Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses des erforderlichen Vergabeverfahrens, der erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Eignung des Teilnehmers sowie des Vorliegens eines wichtigen Grundes, der einer Beauftragung entgegensteht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Frankfurt am Main, DE712, Germany

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.