Zürcherstrasse, 5400 Baden, Bauliche Massnahmen Velostrasse und Umbau Bushaltestellen nach BehiG

tenderInvitation to tendersimap.ch45978-01SBStadt Baden, Abteilung Bau
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Deadline13 days left10 Nov 2026, 23:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
10 Nov 2026, 23:00
CPV codes
45000000 - Construction work
Status
Open
Notice type
tenderInvitation to tender
Source
Estimated value
—
Publication date
23 Oct 2026, 22:00

Overview

Punktuelle baulichen Massnahmen für die Umgestaltung einer öffentlichen Quartierstrasse (mot. Fahrverbot ausgenommen für Zubringer) zu einer Velostrasse. Gleichzeitiger Umbau der vorhandenen Bushaltestellen nach BehiG.

5400 Baden AG

2027-02-15 bis 2027-09-10

2027-02-15 bis 2027-09-10

Nein

Nein

Nein

Nein

gemäss Unterlagen

NPK 111 Regiearbeiten NPK 112 Prüfungen NPK 113 Baustelleneinrichtung NPK 117 Abbrüche und Demontagen NPK 151 Bauarbeiten für Werkleitungen NPK 181 Garten- und Landschaftsbau NPK 211 Baugruben und Erdbau NPK 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen NPK 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen NPK 223 Belagsarbeiten NPK 237 Kanalisationen und Entwässerungen NPK 241 Ortbetonbau OAG 2.1 Strasse und Weg

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de

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

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