Zürcherstrasse, 5400 Baden, Bauliche Massnahmen Velostrasse und Umbau Bushaltestellen nach BehiG
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Punktuelle baulichen Massnahmen für die Umgestaltung einer öffentlichen Quartierstrasse (mot. Fahrverbot ausgenommen für Zubringer) zu einer Velostrasse. Gleichzeitiger Umbau der vorhandenen Bushaltestellen nach BehiG.
5400 Baden AG
2027-02-15 bis 2027-09-10
2027-02-15 bis 2027-09-10
Nein
Nein
Nein
Nein
gemäss Unterlagen
NPK 111 Regiearbeiten NPK 112 Prüfungen NPK 113 Baustelleneinrichtung NPK 117 Abbrüche und Demontagen NPK 151 Bauarbeiten für Werkleitungen NPK 181 Garten- und Landschaftsbau NPK 211 Baugruben und Erdbau NPK 221 Fundationsschichten für Verkehrsanlagen NPK 222 Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen NPK 223 Belagsarbeiten NPK 237 Kanalisationen und Entwässerungen NPK 241 Ortbetonbau OAG 2.1 Strasse und Weg
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.