Zu- und Ersatzbauten zur Erreichung der 6-Zügigkeit inkl. Sportanlagen für die Grundschule Islandstraße in Hamburg-Wandsbek - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI mit Lösungsvorschlag
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Key information
Overview
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wird SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Grundschule Islandstr. 25 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 01.01.2020) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 24 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der im Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerberbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerberbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wird SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Grundschule Islandstr. 25 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.
An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Beim Schulstandort Islandstr. 25 handelt es sich um eine 4zügige Grundschule, welche sich im Bezirk Wandsbek befindet. Derzeit lernen hier rund 484 SuS. Die Grundschule wurde in den 70gern Jahre errichtet. In 2018 wurde der Standort um eine Gymnastikhalle erweitert und in 2020 wurde der Standort zur Erreichung der 4zügigkeit bereits um ein Hamburger Klassenhaus erweitert. Derzeit befinden sich auf dem Standort eine Sporthalle (Geb.-Nr. 03) Baujahr 1975, einer Gymnastikhalle (Geb.-Nr. 04) Baujahr 2018, dem Eingangszentrum (Geb.-Nr. 01) Baujahr 1975, Klassengebäude (Doppel H) (Geb.-Nr. 02) Baujahr 1972 saniert 2021-2024, Hamburger Klassenhaus (Geb.-Nr. 05) Baujahr 2020 und einer Hausmeisterwohnung (im Geb.-Nr. 01) Baujahr 1975. Die Außenanlage hat einen umfangreichen Baumbestand, der weitestgehend erhalten bleiben werden soll. Die Realisierung der Gymnastikhalle erfolgte durch das Büro Kleta. Das Büro ist von der Teilnahme am Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Umsetzung des Hamburger Klassenhauses erfolgte durch die ext. PS Turner&Townsend, die Objektplanung erfolgte durch das Büro DNA. Beide Büros sind nicht vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Machbarkeitsstudie wurde mit dem Büro DNA durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurde eine Phase Null veranlasst. Die Phase Null wurde von dem Tandem Jörn Simonsen und Sussane Backer durchgeführt. Das Ergebnis der Phase Null ist Bestandteil der Planungsgrundlagen. Derzeit stehen weitere Bedarfe seitens des ansässigen Sportvereins im Raum, welche mit dem Bezirk noch geklärt werden müssen. Nach Abschluss der Klärung sind diese Bedarfe ebenfalls Inhalte der Planungsgrundlagen. Weiterhin hat das Büro DNA bereits die ext. PS für die Sanierung des Doppel H Gebäudes inne gehabt und betreut derzeit noch die Sanierung der Außenanlagen. Erforderliche Vorkenntnisse sowie die Machbarkeitsstudie werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt zumindest auszugsweise. Dementsprechend wird das Büro nicht vom Verfahren ausgeschlossen. Ein gesamtheitliches Konzept unter Berücksichtigung der erforderlichen Abrisse im laufenden Schulbetrieb inkl. erforderlicher Auslagerung ist zu erarbeiten unter Berücksichtigung der Gesamtfertigstellung in 2031. Die abzureißende Einfeldsporthalle bleibt bis zur Fertigstellung des Zu-/ Ersatzbaus in Betrieb, dies muss zwingend berücksichtigt und im gesamten Bauablauf gewährleistet werden. Die Baufeldfreimachung für den Zu-/ Ersatzbau erfolgt im Vorfeld des Baubeginns des Zu-/ Ersatzbaus. Die im Zusammenhang der Ersatzbauten abzureißenden Gebäude sind ebenfalls umzusetzende Maßnahmen am Standtort. Bzgl. der Schnittstellen zu der Sanierung der Außenanlagen sowie der erforderlichen Abrisse ist eine enge Abstimmung gefordert. Alle Maßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb, sodass die Bestückung der Baustelle und die Wegeführung der SuS eine besondere Berücksichtigung finden. Der Ablauf der Maßnahmen soll nach Möglichkeit mit einer minimalen Auslagerung des Schulbetriebes erfolgen. Auf dem Standort befinden sich derzeit pädagogische mobile Klassen, um den Bedarf an Klassen entsprechend der derzeitigen Anmeldungen zu decken. Die mobilen Klassen werden nach Umzug in den Neubau zurückgebaut. Auf Grund der unterschiedlichen Maßnahmen und des damit verbundenen abschnittsweisen Gesamtablaufes ist hier eine Betrachtung von sowohl terminlichen, schulischen als auch wirtschaftlichen Aspekten erforderlich. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und eine hohe Energieeffizienz der Gebäude (EG 40) werden erwartet. Ziel ist es das Gebäude nach DGNB (Standard Gold angestrebt) / QNG zertifizieren zu lassen. Ein stetiger Austausch mit dem Energieberater wie auch dem Auditor sind erforderlich, um die Einhaltung für die Nachweisführung der angestrebten DGNB/ QNG Zertifikate zu ermöglichen. Die Schule ist in Abstimmung mit dem Bauherrn eng in die Planung einzubeziehen, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Des Weiteren sind die Vorgaben der SBH/ LBBau/ LBFM nebst Anlagen sowie die aktuelle Musterplanung Sporthallen zu berücksichtigen und im Planungsprozess umzusetzen. Es ist eine platzsparende Lösung auch im Hinblick auf die erforderlichen Außenanlagenflächen zu erarbeiten. Der Fußabdruck soll möglichst gering ausfallen, sich in den Schulstandort wie auch die Umgebung integrieren, eine Möglichkeit wäre die Stapelung der Einfeldhallen (in diesem Fall würden die Flächen/ Kosten entsprechend den Erfordernissen angepasst werden). Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahmen am Standort ist ein Baukostenbudget (KG 200-600) von ca. 8,5 Mio. netto vorgesehen. Die Baumaßnahmen sollen während des laufenden Schulbetriebs erfolgen. Die Kosten für Interimslösungen wie mobile Klassenräume sind innerhalb des Gesamtbudgets auszugleichen. Die Planung ist dem Kostenrahmen anzupassen. Durch die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Büros sollen in der Verhandlungsphase Lösungsvorschläge gem. § 76 (2) VgV erarbeitet werden. Das voraussichtliche Leistungsbild des geforderten Lösungsvorschlags ist dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI; - Leistungsphasen 3 bis 8 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Erstellen von Bestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Mitwirken in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Mitwirken in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Sicherstellung der Kostentransparenz im Projektverlauf: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke sowie stufenweise Kostenverfolgung abgestellt auf die zuletzt freigegebene Leistungsstufe als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Umzugs-/ Auslagerungsmanagement als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Vertreter der Schule, der BSFB und der HGV werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Das externe Projektsteuerungsbüro tandem.pm GbR wird ebenfalls an den Verhandlungen teilnehmen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.