Zu- und Ersatzbau Stadtteilschule und Gymnasium Oldenfelde am Standort Delingsdorfer Weg 6 und Birrenkovenallee 12 in Hamburg - Objektplanung gem. § 33 HOAI ab LPH 6

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimesbh vgv vv 080-26 mrSHSBH | Schulbau Hamburg
Estimated value€5,792,000
DeadlineExpired20 Jul 2026, 12:00
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Key information

Contract type
—
Deadline
20 Jul 2026, 12:00
CPV codes
71200000 - Architectural and related services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€5,792,000
Publication date
19 Jun 2026, 12:20

Overview

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau am Campus Oldenfelde (Stadtteilschule und Gymnasium) Delingsdorfer Weg 6 und Birrenkovenallee 12 in 22147 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.

An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau am Campus Oldenfelde (Stadtteilschule und Gymnasium) Delingsdorfer Weg 6 und Birrenkovenallee 12 in 22147 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.

An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany

Die Stadtteilschule Oldenfelde (Delingsdorfer Weg 6) befindet sich im Hamburger Stadtteil Rahlstedt in direkter Nachbarschaft zum Gymnasium Oldenfelde (Birrenkovenalle 12). Der Doppelschulstandort wird im Westen von der Oldenfelder Straße, im Norden vom Delingsdorfer Weg und im Osten von der Birrenkovenallee begrenzt. Die Stadtteilschule wird von 4 auf 7 Züge und das Gymnasium von 4 auf 5 Züge ausgebaut. Das Gymnasium umfasst insgesamt 1 Gebäude zzgl. einer Dreifeldsporthalle, die Stadtteilschule 6 Gebäude zzgl. einer Einfeldsporthalle. 2018 wurden ein Zu- und Ersatzbau von Unterrichtsräumen und Ganztagsbereich sowie das sanierte Gebäude 1 (Verwaltung) übergeben. Mit der Objektplanung waren das Büro „v-architekten gmbh“ aus Köln beauftragt sowie die Arbeitsgemeinschaft Niemann Architekten und Riedemann und Partner Architekten aus Hamburg beauftragt. Im Anschluss an die vorgenannten Baumaßnahmen wurde 2019 die Sanierung der Siele und Außenanlagen fertiggestellt. Die vorgenannten Büros sind von der Beteiligung an vorliegendem Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen. Die Schulen verfolgen das Konzept der „gemeinsamen Mitte“. Es werden Mensa, Sportflächen und Außenanlagen gemeinsam genutzt. Durch die Neubauten sind rd. 8.704m² Mietfläche (davon rd. 656m² Ganztagsfläche einschl. Küche und rd. 3.002m² Sportflächen) zu realisieren. Diese werden in 3 Neubauten und einem überdachten Außenspielfeld (380m²) umgesetzt. Dabei wird die bestehende Dreifeldsporthalle (Geb.-Nr. 2) und das Fachgebäude (Geb.-Nr. 7) abgerissen. Zusätzlich werden Außenanlagen mit rd. 16.500m² überarbeitet. Die bauliche Entwicklung des Standortes erfolgt in mehreren Bauabschnitten während des laufenden Schulbetriebs. Zunächst ist die Realisierung der 3 Neubauten und des überdachten Außenspielfeldes im 4. Quartal 2028 geplant. Im Anschluss folgen die Außenanlagen. Eine integrierte Betrachtung von sowohl schulischen als auch wirtschaftlichen Aspekten ist bei der Umsetzung der Aufgabe erforderlich. Wirtschaftlichkeit in Planung, Ausführung und Betrieb, die Minimierung der Lebenszykluskosten und hohe Energieeffizienz der Gebäude werden erwartet. Die Projekte werden nach DNGB und QNG zertifiziert. Beim Neubau ist ein GEG 40 Standard-BEG NWG zu erreichen. Die Maßnahmen werden als Klimafreundlicher Neubau Kommunen (KFW) gefördert. Mit den Planungsleistungen (bis einschl. LP 5) ist das Büro SEHW Architekten beauftragt. Zu vergebenden Leistungen ab LP 6 umfassen 3 Teilprojekte: Klassengebäude, Dreifeldhalle und Mensagebäude mit Sportflächen sowie Leistungen für die Planung und Ausführung (LP 2-8) einer Freilufthalle als optionale Beauftragung. Die Projekte befinden sich aktuell in der LP 5, Freilufthalle in LP 2. Mit dem Versand der Angebotsaufforderung wird ein Auszug der Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt. Das o.g. Büro ist gem. § 6 VgV nicht von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Für die Umsetzung der o.g. Teilprojekte ist ein Baukostenbudget von 21,35 Mio. EUR netto gem. DIN 276 Kostengruppen 300 und 400 vorgesehen, davon 0,435 Mio. EUR netto für die Freilufthalle. Zu beauftragende Leistungen: • Leistungsphase 5 (teilweise), • Leistungsphasen 6 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI • Einarbeiten in die vorangegangenen Leistungsphasen und Übernahme von Planungsleistungen Optionale Leistungen • Leistungsphasen 7-8 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) Optionale Besondere Leistungen • Freilufthalle: Leistungsphasen 3-8 Objektplanung gemäß § 34 HOAI sowie besonderen Leistungen bei GU-Vergabe (Aufstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Aufstellen von Leitdetails, Prüfen und Werten von eingegangenen GU-Angeboten, Prüfen der vom GU erstellten Ausführungsplanung, Ausführungscontrolling) als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen • Mitwirken und Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems sowie der Förderprogramme (vgl. besondere Leistung HOAI Anl. 10) • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (vgl. besondere Leistung HOAI Anl. 10) • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Vertreter aus behördlichem Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-7 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-4 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 36 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV durch ein unabhängiges Gremium unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Contracting authorities1

Lots1

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Award criteria0

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Participants0

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