Zentrale On-Premises-Videokommunikationslösung
Track this opportunity
Register to add pursuits, save this notice, and get alerts when similar tenders appear.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Key information
Overview
Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. ▪ Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). ▪ Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. ▪ Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. ▪ Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. ▪ Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). ▪ Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). ▪ Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. ▪ Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für ▪ Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ ▪ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. ▪ Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. ▪ Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ ▪ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.
1. Informationen und Kommunikation (siehe auch Teil A der Vergabeunterlagen, Kap. 4.1.2): Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabe-verfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantragsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Teilnahmeantrags erstmalig initiiert hat. Der Bewerber hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers (s.o.) senden. Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Im Falle von Korrekturen der Vergabeunterlagen hat der Bewerber selbst dafür Sorge zu tragen, die aktuelle Fassung der jeweiligen Unterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters. 2. Höchstwert Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
17 May 2026, 22:00
Award decision
Award decision
27 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
28 May 2026, 12:23
Dispatch date
Milestone
28 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 May 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
29 May 2030, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.