Zeitlich befristete Überlassung und Pflege einer Analysesoftware
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Key information
Overview
Die IKK Südwest benötigt ab 01.08.2026 eine Analysesoftware mit vordefinierten Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahmen- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse.
1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. 2. Interessierte Bieter können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren. 3. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet. 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anzufordern. 5. Produktinformation: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine ausführliche Beschreibung des von ihm angebotenen Software-Produktes einzureichen. Hierbei sind insbesodnere die Funktionen der Software im Hinblick auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung darzustellen.