Zeitlich befristete Überlassung und Pflege einer Analysesoftware
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Key information
Overview
Die IKK Südwest benötigt ab 01.08.2026 eine Analysesoftware mit vordefinierten Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahmen- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse.
Regionalverband Saarbrücken, Germany
1. Die Auftraggeberin wird eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die eventuelle Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV treffen. Erfolgt eine Nachforderung, müssen die Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorgelegt werden; nach fruchtlosem Fristablauf wird das Angebot zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. 2. Interessierte Bieter können sich auf der Plattform der Deutschen eVergabe (http://www.deutsche-evergabe.de) für das Vergabeverfahren registrieren. Registrierte Bieter werden automatisch über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren benachrichtigt. Bieter, die sich nicht registrieren, müssen sich selbstständig über eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, sonstige Hinweise und ergänzende Informationen zum Verfahren informieren. 3. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zu stellen (http://www.deutsche-evergabe.de). Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Die Kosten für das Vergabeverfahren werden von der Auftraggeberin übernommen. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 VgV vor Ende der Frist zur Einreichung der Angebote zustellen. Die Antworten werden aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung anonymisiert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV eingegangen sind, werden nicht beantwortet. 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anzufordern. 5. Produktinformation: Der Bieter hat mit seinem Angebot eine ausführliche Beschreibung des von ihm angebotenen Software-Produktes einzureichen. Hierbei sind insbesodnere die Funktionen der Software im Hinblick auf die Anforderungen der Leistungsbeschreibung darzustellen.
Produktanforderungen: - Die Software ist lokal installierbar und die darin verarbeiteten Daten können nur von der Kasse eingesehen werden. - Das Angebot umfasst mindestens 5 Lizenzen, dabei muss ein zeitgleicher Zugriff aller Anwender möglich sein. - Eine Schnittstelle mit Bit-Analytics erlaubt den Import von gruppierungsrelevanten Daten, sowie den Export von Gruppierungsergebnissen. - Performante Softwarelösung mit einer Verarbeitungszeit von maximal 10 Minuten. Es müssen Angaben über die Verarbeitungsdauer bei einer Kassengröße von 800.000 Versicherten durch die Bieter erfolgen. - Anpassungen innerhalb von 5 Werktagen an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen - Umgang mit als gesperrt gekennzeichneten Versicherten: In der Software muss sichergestellt sein, dass Nicht-Berechtigte keine personenbezogenen Informationen von Geschützten einsehen können. - Ein Tool mit Analysemöglichkeiten zur strategischen Bewertung von Vertriebs- und Marketingaktivitäten. Hierbei muss insbesondere die Auswertung von regionalen Marktanteilen, Versichertenverteilung und Altersprofile auf Einzelkassenebene möglich sein. - Ein Administrator kann Zugriffsrechte vergeben. - Das Produkt umfasst vordefinierte Analysemöglichkeiten zu strategischen Fragestellungen innerhalb des Daten-/Einnahme- und Ausgabenmanagements einer gesetzlichen Krankenkasse. Es gewährleistet eine Verarbeitung der für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erstellten amtlichen Satzarten sowie individuell erstellte Zusatzinformationen - Gruppierungseinstellungen und Konfigurationsmöglichkeiten müssen detailliert aufgeführt sein. Dazu gehört die Gruppierungsweise (BAS-Gruppierung, Zeitgleich, prospektiv), die verwendeten Satzarten, die zugehörigen Fehler- und Wechsler Tabellen, das Datenbereinigungskonzept, die zugrundeliegenden Klassifikationsregeln, der Arzneimittelindex, die Gewichtstabelle und die Prüfregeln. - Gruppierung bestimmter Versicherte durch Verwendung von Filterlisten - BAS-Gruppierungsergebnisse dürfen in den Zuweisungskategorien AGG, WLG/AusAGG, HMG, KEG, Krankengeld und RGG maximal 0,01% vom JAB abweichen. Die Summe der Zuweisungen darf nur 0,005% vom JAB abweichen. - Bei einer Gruppierung muss die zugrundeliegende Gewichtstabelle auswählbar und individuell anpassbar sein. - Die Gruppierungsergebnisse beinhalten einen personenbezogenen Risikofaktor. - Gruppierungsergebnisse müssen durch Berücksichtigung des Finanzergebnisses adjustiert werden können. - Vorhandensein unterschiedlicher Gruppierungsmöglichkeiten (BAS-Gruppierung, zeitgleich, prospektiv) - Aufteilung der Zuweisungen auf einzelne Kassenwechsler inklusive Erläuterung des Aufteilungsalgorithmus. - Visuelle Darstellung von Gruppierungsergebnissen mit unterschiedlichen Aggregationen - Tool zur Betrachtung von Deckungsbeiträgen im Zeitverlauf.
Regionalverband Saarbrücken, Germany