ZAS-MHKW [ETN03] Vergabe der Bauleistungen der Blitzschutzanlage
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Key information
Overview
Planung, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, fachgerechte Montage, den betriebsbereiten Anschluss, die Prüfung und Dokumentation der Blitzschutzanlage. Die Leistungen beziehen sich auf den Blitzschutz aller Gebäudeteile des Anlagenkomplexes mit Ausnahme BT07, BT11, BT14, BT15, BT18.
Darmstadt, Germany
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und der Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen (z.B.: „Ziffer … der Leistungsbeschreibung …“) in Textform über den von der elektronischen Vergabeplattform vorgesehenen Kommunikationsbereich möglichst bis zum 05.08.2026 (MESZ) einzureichen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport ELViS zu stellen und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Planung, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, fachgerechte Montage, den betriebsbereiten Anschluss, die Prüfung und Dokumentation der Blitzschutzanlage. Die Leistungen beziehen sich auf den Blitzschutz aller Gebäudeteile des Anlagenkomplexes mit Ausnahme BT07, BT11, BT14, BT15, BT18.
Darmstadt, Germany
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden. Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsbedingungen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt 5.1.9 sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt 5.1.12 mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum ersten Verfahrensbrief über die unter Abschnitt 5.1.11 genannte elektronische Adresse abrufen können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.