Wohnhaus GBO - Bau von zwei Aufzügen
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Overview
Wohnhaus GBO - Bau von zwei Aufzügen
Die vom Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen geforderten konkreten Eignungsnachweise (z.B. Referenzen, Umsatzangaben, Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung) müssen dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag vollständig in Kopie direkt beigefügt werden. Die alleinige Angabe einer Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer) nach § 48 Absatz 8 VgV oder die bloße Verweisung auf eine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis ersetzt die verpflichtende Beifügung der konkret geforderten Einzelnachweise nicht, sofern die in den Vergabeunterlagen explizit genannten Dokumente nicht unmittelbar und vollständig über die Verlinkung der PQ-Stelle oder des Verzeichnisses für den Auftraggeber abrufbar und einsehbar sind. Der Bieter trägt die Verantwortung dafür, dass die Nachweise fristgerecht und in der geforderten Form vorliegen. Bauherr der Maßnahme ist die Stadt Offenbach am Main. Die Sanierung und Ertüchtigung der beiden Gebäude wird u.a. mit fristgebundenen hohen Zuschüssen vom Land Hessen und für die energetische Sanierung von der KfW gefördert. Die Auszahlung der Förderung ist an die Einhaltung von Maximalfristen für die betriebsbereite Gebäudefertigstellung gebunden. Diese Maximalfrist kann für das Projekt nur dann eingehalten werden, wenn die -wie hier praxisorientiert auskömmlich vorausgeplante- Bauabwicklung ohne schuldhafte Verzögerungen erfolgt. Auf die proaktive Unterstützung einer vertragsgerechten Terminverfolgung auch seitens des AN wird daher besonderen Wert gelegt. Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass im Falle von Verzögerung die der AN zu vertreten hat nicht nur die Kosten einer längeren Vorhaltung von Interimsunterbringungen entstehen, sondern auch Schadenersatzansprüche aus dem Verlust von Fördermitteln geltend gemacht werden können. Um dies zu vermeiden, bitten wir um höchste Kooperation seitens des AN, um Verzögerungen zu vermeiden.