Winterdienstleistungen im Gebiet der Stadt Neu-Ulm 2026-2027
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Key information
Overview
Die Stadt Neu-Ulm sucht einen oder mehrere Auftragnehmer, die für die im Portfolio jeweils enthaltenen Bezirke die Schnee- und Winterglättebeseitigung übernehmen.
Vertragsbedingungen: Die maximale Zeit von der Alarmierung durch einen Mitarbeiter des Auftraggebers bis zu der Ankunft des Fahrzeugs / Personals des Bieters am Einsatzort darf 45 Minuten nicht überschreiten. Der Bieter verpflichtet sich, soweit dies aufgrund des Einsatzgebietes erforderlich ist, für alle in diesem Bereich beschäftigten Arbeitskräfte die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere hat der Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags die für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, die sich insbesondere aus dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Entgelttransparenzgesetz ergeben. Dies gilt auch für den Subunternehmer.