Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
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Key information
Overview
Der Auftragnehmer führt in der Winterdienstsaison 2026/2027 a) die Schneeräumung und b) das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) durch.
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTV69UTTL# Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld - in der jeweils geltenden Fassung - maßgebend. Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1). Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn. Die Vergütung berechnet sich nach Einsatzstunden. Zum Ausgleich der Fixkosten erhält der Unternehmer für jede Handkolonne einen Sockelbetrag von 1.000,00 EUR (netto). Der Sockelbetrag reduziert sich für jeden geleisteten Winterdiensteinsatztag um 100,00 EUR, sodass er nach 10 Winterdiensteinsatztagen aufgebraucht ist. Der auszahlungsfähige Anteil des Sockelbetrages wird am Ende der Winterperiode ermittelt und abgerechnet. Voraussetzung für den Anspruch auf den Sockelbetrag ist die Teilnahme an der Winterdienstinformationsveranstaltung und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten nach Alarmierung. Kann der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der UWB unbedingt so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass eine anderweitige ausreichende Verkehrssicherung noch möglich ist. Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
14 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
14 May 2026, 22:00
Dispatch date
Milestone
17 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
08 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
16 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
31 Oct 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
30 Mar 2027, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.