Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimezvs 2026 0170SLStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
255 days left
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Deadline255 days left31 Mar 2027, 00:00
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Identifier
zvs 2026 0170
Contract type
Deadline
31 Mar 2027, 00:00
CPV codes
90620000 - Snow-clearing services90630000 - Ice-clearing services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
14 May 2026, 22:00

Overview

Der Auftragnehmer führt in der Winterdienstsaison 2026/2027 a) die Schneeräumung und b) das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) durch.

Bielefeld, Bielefeld, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTV69UTTL# Der UWB kann den Räum- und Streuplan während der Vertragsdauer ändern. Der Auftragnehmer wird davon rechtzeitig unterrichtet. Für die Durchführung dieser Aufgaben sind die damit zusammenhängenden Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bielefeld - in der jeweils geltenden Fassung - maßgebend. Der Auftragnehmer bzw. seine Beschäftigten sind verpflichtet, die für den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (§ 5 (2) GUV V A1 bzw. BGV A1, VSG 1.1). Für die Entsorgungswirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst gilt gemäß Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ein einheitlicher, verbindlicher Mindestlohn. Die Vergütung berechnet sich nach Einsatzstunden. Zum Ausgleich der Fixkosten erhält der Unternehmer für jede Handkolonne einen Sockelbetrag von 1.000,00 EUR (netto). Der Sockelbetrag reduziert sich für jeden geleisteten Winterdiensteinsatztag um 100,00 EUR, sodass er nach 10 Winterdiensteinsatztagen aufgebraucht ist. Der auszahlungsfähige Anteil des Sockelbetrages wird am Ende der Winterperiode ermittelt und abgerechnet. Voraussetzung für den Anspruch auf den Sockelbetrag ist die Teilnahme an der Winterdienstinformationsveranstaltung und die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten nach Alarmierung. Kann der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen, so ist der UWB unbedingt so rechtzeitig zu benachrichtigen, dass eine anderweitige ausreichende Verkehrssicherung noch möglich ist. Der Auftragnehmer muss für die Dauer der Vertragsausübung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 500.000 EUR für Sachschäden verfügen. Mit dem Angebot soll eine Eigenerklärung eingereicht werden, dass eine entsprechende Versicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut im Auftragsfall spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bieter bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügt. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.

Auftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenhaft und zügig durchzuführen, damit die im Räum- und Streuplan genannten Flächen möglichst frühzeitig in einem verkehrssicheren Zustand sind. Die Arbeiten sind in der im Räum- und Streuplan aufgeführten Folge auszuführen. Nach Schneefall sind die Flächen zuerst vom Schnee frei zu räumen, bevor sie abgestreut werden. Streumaterial Das für die Durchführung der Arbeiten benötigte Streumaterial wird vom UWB gestellt und ist vor Beginn des Einsatzes auf dem Bauhof Wiehagen zu laden. Einsatzberichte Über jeden Einsatz ist ein Einsatzbericht nach den von der Stadt Bielefeld zur Verfügung gestellten Vordrucken zu fertigen. Die Einsatzberichte sind gewissenhaft und vollständig zu führen und vom Fahrer zu unterschreiben, da sie bei Schadensersatzansprüchen als Nachweis über die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung stehen und ggf. als Beweismittel bei Gerichten vorgelegt werden müssen. Der Unterzeichner hat in diesen Ausnahmefällen mit der Ladung als Zeuge zu rechnen. Die Einsatzberichte sind nach Beendigung jedes Einsatzes vom Fahrer unverzüglich dem zuständigen Bauhofmeister vorzulegen.

Bielefeld, Bielefeld, Germany

#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Es werden insgesamt 41 Touren vergeben. Eine Tour entspricht hierbei einer Arbeitsgruppe/Kolonne (s. Ziff. I. A. der Leistungsbeschreibung). Pro Bieter werden maximal 6 Kolonnen bezuschlagt. Die Zuteilung der Touren zu den jeweiligen Arbeitsgruppen nimmt der UWB in eigener Verantwortung vor.

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Timeline

14 May 2026, 22:00

Issued at

Publication

15 May 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

08 Jun 2026, 21:59

LOT-0001 Additional information request period

Deadline

16 Jun 2026, 08:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

Deadline

01 Nov 2026, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Mar 2027, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

SL

LEITWEG-ID 05711-31001-60

deBielefeld, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.