Winterdienst Gehwege inkl. Bushaltestellen
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Key information
Overview
Gemäß § 49a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) ist die Gemeinde Schönefeld zur Schneeräumung und Glättebekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verpflichtet. Ziel ist die sichere Nutzung von Geh- und Radwegen, Schulwegen sowie Bushaltestellen im Gemeindegebiet während der Wintermonate zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen. Die Leistungen umfassen das maschinelle und manuelle Räumen von Schnee sowie das Abstumpfen (Streuen) bei winterlicher Witterung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYHNYTWAFSBWA# Besondere Hinweise (keine abschließende Aufzählung): Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sind bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich einzureichen. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.