Wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung - PrüfVO vom 01.01.2026 - in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH
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Key information
Overview
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende PrüfVO Prüfung gemäß Gesetz und Verordnungsblatt PrüfVO 2025_GVBL_HH_2025-40, entsprechend dem Leistungsverzeichnis, an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen sowie an diversen Immobilien von GMH – Hochschulbau | Sport und Sonderimmobilien (ca. 415 bei SBH und ca. 76 bei GMH) in Hamburg. Die wiederkehrend zu prüfenden elektrotechnischen Anlagen sind gemäß Artikel 2, § 2, Satz 1 PrüfVO: - 6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen - 7. elektrische Anlagen einschließlich der Sicherheitsstromversorgungen Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Der Gesamtauftrag wird in vier Lose unterteilt. Grundsätzlich sind die Standorte regional zugeordnet mit Ausnahme von der Region HIBB (berufliche Schulen), in Los 2, in der die Standorte über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Im Los 4 (Region Süd, GMH) befinden sich die Schulstandorte im Süden Hamburgs. Die Gebäude des Sport- und Sonderbaus (GMH) sind über das gesamte Stadtgebiet Hamburgs verteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Für Los 3 und Los 4 ist die Angebotsabgabe nur in Kombination möglich. Los 4 umfasst (Schul-)Standorte der GMH, die im Jahr 2029 zu prüfen sind. Dieses Los kann nur gemeinsam mit Los 3 (Prüfjahre 2027 und 2028) an einen AN vergeben werden. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie zur Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für zwei Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als zwei Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als zwei Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis (brutto) – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Die Eignungskriterien und Nachweise sind der Leistungsbeschreibung, ab Ziffer 3 zu entnehmen.
Die Leistungserbringung erfolgt an den jeweils dem Los zugeordneten Liegenschaften im Stadtgebiet Hamburgs. Die konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den jeweiligen Losbeschreibungen und Vergabeunterlagen., An der Stadthausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.
Hier: Regionen Bergedorf, Eimsbüttel, Mitte, An der Stadhausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversor-gung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.
Hier: Regionen Wandsbek-Nord, Altona und HIBB, An der Stadhausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.
Hier Regionen: Wandsbek Süd, Nord, An der Stadhausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany
Die Prüfung der elektrischen Anlage beschränkt sich bei baulichen Anlagen nach PrüfVO, Artikel 2, § 1, Satz 1 Nummer 7 (in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen) auf die Sicherheitsstromversorgung. Ausschließlich in Versammlungsstätten ist neben der Sicherheitsbeleuchtung auch die allgemeine Elektroanlage (Starkstromanlage) prüfpflichtig. Die genaue Anzahl der zu prüfenden (Schul-)Standorte, je zu vergebendem Los, sind der Leistungsbeschreibung in Ziffer 1.3 aufgeführt. Formale Kriterien und Mindestanforderungen, siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 3 ff.
Region: GMH Süd, Sport- und Sonderimmobilien, An der Stadhausbrücke 1, Hamburg, 20355, Hamburg, Germany