Weiterentwicklung, Pflege und Support der TYPO3-basierten Web- und Tool-Landschaft des RMV
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Key information
Overview
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur technischen, gestalterischen und konzeptionellen Weiterentwicklung, Pflege, Wartung und zum Support der TYPO3-basierten Web- und Tool-Landschaft des RMV. Dazu gehören aktuell insbesondere: • die RMV-Website rmv.de, • TYPO3-basierte Microsites, Kampagnen- und Landingpage-Strukturen, • Online-Tools, Aktionslogiken und Gamification-Elemente, • integriertes Couponing-System, • formularbasierte Anwendungen und Schnittstellen zu weiteren RMV-Systemen, • digitale Gestaltungsstandards und Designsystem-Komponenten, • redaktionelle, administrative und technische Verwaltungsbereiche, • sowie die zugehörigen Entwicklungs-, Test-, Qualitätssicherungs- und Deploymentprozesse.
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt ausschließlich an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss wird das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet, informiert. (2) Der Bieter unterliegt den Verpflichtungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HVTG gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen vor. Für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine gesonderte Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 5.2 vorzulegen. Im Falle der Eignungsleihe ist für jedes die Eignung leihende Unternehmen die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 5.3 vorzulegen. Die Erklärungen gemäß B 5.2 bzw. B 5.3 sind mit dem Angebot einzureichen. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen und stehen diese fest, sind deren Verpflichtungserklärungen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HVTG mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen sind die Nachweise nach § 5 Abs. 3 HVTG spätestens vor Beginn des Einsatzes des jeweiligen Nachunternehmens oder Verleihunternehmens vorzulegen. (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i. S. d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bietergemeinschaften ist die vorstehende Erklärung von jedem Mitglied gemäß Anlage B 5.2 vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 5.3 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.