Weiterentwicklung des Infoportals
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Key information
Overview
Es werden IT-Dienstleistungen vergeben im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Infoportals der WIBank. Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit, Stabilität und Regelkonformität der Systeme sicherzustellen. Die Anwendungen müssen kontinuierlich an neue regulatorische Anforderungen, technologische Entwicklungen und die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden. Für die Konzeption und technische Umsetzung ist fachliches Wissen zu den verschiedenen Förderprogrammen und Quellsystemen erforderlich. Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet. Die konkrete Umsetzung von Weiterentwicklungs-, Pflege- und Supportleistungen erfolgt ausschließlich über separate Einzelaufträge.
Offenbach am Main, Germany
Frankfurt am Main, Germany
Wiesbaden, Germany
A) Ergänzend zu den unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Eignungskriterien sind die nachfolgenden Angaben mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu tätigen / Unterlagen einzureichen, sofern nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Vorlage auf gesonderte Anforderung erfolgt: (1) Eine Unternehmensvorstellung erfolgt für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Erklärung zur Eignung (02_Erklärung zur Eignung). (2) Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (07_Erklärung zu Ausschlussgründen). Es ist zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegen sollte, sind Angaben zu erfolgten Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu tätigen. (3) Zudem wurden am 08.04.2022 auf EU-Ebene umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht gemäß Art. 5k der Sanktions-Verordnung Nr. 2022/576 ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot. Es ist deshalb zu erklären, dass die Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k der Sanktions-Verordnung genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die folgenden Erklärungen abzugeben: • Eigenerklärung zu Art. 5k der Sanktions-Verordnung Nr. 2022/576 (08_Formblatt Russland Sanktion). (4) Zudem sind Bewerber verpflichtet, die Anlage 09_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (5) Die Bewerber unterliegen der Verpflichtung zur Abgabe einer Eigenerklärung gem. § 4 HVTG. Die Verpflichtungserklärung Tariftreue (10_Verpflichtungserklaerung Tariftreue HVTG) ist von allen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (6) Zudem unterliegen tarifgebundene Unternehmen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 HVTG zur Bewertung der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG der Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Vollmitgliedschaft. Aus dieser Bescheinigung muss her-vorgehen, an welchen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im Falle der Bindung an einen Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Gewerkschaft über die bestehende Tarifbindung unter Benennung des Firmentarifvertrages vorzulegen. Für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Bescheinigung des Arbeitgeberverbandes, die Bescheinigung der Innung oder die Bestätigung der Gewerkschaft ist von allen tarifgebundenen Bewerbern / tarifgebundenen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. B) Eignungsleihe Greift ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurück, so ist durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachzuweisen, dass dem Bewerber die für diesen Auftrag erforderlichen Kapazitäten durch das eignungsleihende Unternehmen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (Formblatt 06_Verpflichtungserklärung). Ferner ist für das eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärung zur Eignung Teil A (Formblatt 02_Erklärung zur Eignung), die Erklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 07), die Erklärung Russlandsanktionen (Formblatt 08) sowie die Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit (Formblatt 09) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eigenerklärung zur Eignung Teil B und der Vordruck Referenzen ist im Rahmen einer Eignungsleihe in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Dritten zum Nachweis der Eignung beruft. Ferner ist die Erklärung zum Einsatz Dritter ausgefüllt einzureichen (Formblatt 05_Erklärung zum Einsatz Dritter). Soweit ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Nachunternehmens in Anspruch nimmt, ist zudem eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens zur Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohnes nach § 5 Abs. 2 HTVG bereits vor Auftragserteilung mit dem Teilnahmeantrag vom Bieter vorzulegen. Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten des anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die Leistung erbringt, für die die Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). C) Einsatz Dritter/ Nachunternehmer Ist der Einsatz Dritter/von Nachunternehmen im Rahmen der Auftragsausführung geplant, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, sind die vorgesehenen Leistungsteile im Formblatt 05_Erklärung zum Einsatz Dritter anzugeben und die insoweit vorgesehenen Unternehmen auf gesonderte Anforderung zu benennen sowie ggf. Unterlagen gem. 4.2 zum Nachweis der Eignung für diese/n vorzulegen. Eine weitergehende Prüfung der Eignung für diese Unterauftragnehmer bleibt vorbehalten. D) Bewerber-/Bietergemeinschaften Bei Teilnahmeanträgen von Bewerber- und Bietergemeinschaften muss die „Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft“ von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt sein (Formblatt 04_Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung). Für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung zur Eignung Teil A, die Erklärung Russlandsanktionen (Formblatt 08) sowie die Erklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 07) jeweils gesondert ausgefüllt einzureichen. Die geforderten Angaben/Nachweise in der Eigenerklärung zur Eignung Teil B sind durch die Bietergemeinschaft kumuliert, also von jedem Mitglied in dem Umfang beizubringen, wie sich die Bewerber-/Bietergemeinschaft insoweit zum Nachweis der Eignung auf das Mitglied stützt (Formblatt 02_Erklärung zur Eignung). Für jedes Mitglied ist das für das jeweilige Unternehmen soweit relevant ausgefüllte Formblatt 02_Erklärung zur Eignung sowie das Formblatt 03_Vordruck_Referenzen einzureichen.
Der Leistungsgegenstand ist die Weiterentwicklung des Infoportals der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), einer Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Das Infoportal ist das zentrale Data-Warehouse- und Berichtssystem der WIBank. Es konsolidiert Daten aus mehreren Quellsystemen und stellt daraus Berichte und Meldungen für Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes Hessen bereit. Die Entwicklungs-Leistungen im Umfeld des Infoportals sollen zukünftig von einem externen Dienstleister erbracht werden. Diese umfassen Beratung, Weiterentwicklung und Unterstützung im Anwendungsbetrieb. Das Infoportal ist in die IT-Landschaft der Helaba eingebettet und bezieht Daten ausfolgenden Quellsystemen: • SAP-System der WIBank (Module ABAKUS, FI, CO, GP, CML/CMS) • Kundenportal der WIBank (Dateitransfer) • Förderwerk (Datenbankanbindung) • Enterprise Data Warehouse (EDW) der Helaba (Dateitransfer) Eine weitere Zielsetzung ist die Optimierung des laufenden Entwicklungsaufwands und der betrieblichen Prozesse. Es wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet. Die konkrete Umsetzung von Weiterentwicklungs-, Pflege- und Supportleistungen erfolgt ausschließlich über separate Einzelaufträge. Die Obergrenze für Abrufe aus dem Rahmenvertrag beträgt insgesamt EUR 4,5 Mio. (brutto). Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage I 02 - Anlage 0_Leistungsbeschreibung verwiesen.
Frankfurt am Main, Germany