Contract notice – sectoral directive, standard regime
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Die WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH plant zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung des Großraums Aachen/Düren unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortschaft Zweifall und die Städte Stolberg und Eschweiler eine Wasserüberleitung. Dieser rund 5 km lange, geradliniger Wasserüberleitungsstollen soll vom Hasselbach in Stolberg-Zweifall in die Wehebachtalsperre münden.
Städteregion Aachen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYW0N# Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 - 6 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Die WAG Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH sorgt für bestes Trinkwasser - aus der Region, für die Region. In zwei eigenen Talsperren speichert die WAG Wasser und nutzt weitere Talsperren des Wasserverbands Eifel-Rur in Düren. Darüber hinaus verfügt die WAG über sechs eigene Grundwasserwerke in der Region. Es werden acht moderne Trinkwasseraufbereitungsanlagen betrieben, in denen das gewonnene Wasser zu einwandfreiem Trinkwasser aufbereitet wird. Im Rahmen des Projekts "Weheüberleitung" soll in Kooperation mit dem Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ein rund 5 km langer Wasserüberleitungsstollen vom Hasselbach zur Wehebachtalsperre gebaut werden. Der Stollen beginnt an der Jägerhausstraße oberhalb von Zweifall, wo ein Entnahmebauwerk im Hasselbach vorgesehen ist, und mündet an der Stauwurzel des Roten Wehebachs über ein Einleitbauwerk in die Talsperre. Er weist ein Gefälle von etwa 0,25 % auf. Der Stollen soll im freien Gefälle bis 12 m³/s Wasser überleiten. Aus hydraulischer Sicht wäre hierfür ein Innendurchmesser von 2,8 m ausreichend. Der Stollen soll mit einer Tunnelvortriebsmaschine aufgefahren werden. Die tunnelbautechnische Planung sieht - mit Ausnahme der portalnahen Zonen - derzeit einen Innendurchmesser von 3,5 m vor. Eine davon abweichende Ausführung durch den Auftragnehmer innerhalb eines Innendurchmesserbereichs von 2,8 - 4,5 m ist zulässig. Die Maßnahme soll voraussichtlich Mitte 2027 beginnen und soll bis Ende 2029 abgeschlossen sein.
Städteregion Aachen, Germany
1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 genannten Kriterien eine Auswahl (gemäß Ziffer 2.1.4) treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss auf Grundlage insbesondere eines Vertrages, einer Baubeschreibung, eines Leistungsverzeichnisses und entsprechender Planunterlagen zur Abgabe verbindlicher Angebote (Erstangebote) auffordern. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag aufgrund der verbindlichen Angebote (Erstangebote) ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. Die Bieter haben die Möglichkeit mit Abgabe des Angebots, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen insbesondere zum Vertrag mitzugestalten. Der Auftraggeber wird auf Grundlage insbesondere der Optimierungsvorschläge entscheiden, ob er Verhandlungsgespräche durchführt. In dem Fall dienen die Optimierungsvorschläge dazu, die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der letztverbindlichen Angebote gemäß § 52 Abs. 1 SektVO unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, sofern dies nicht bereits aufgrund der Erstangebote erfolgt ist. 7. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden, wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten oder die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die zum aktuellen Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs bekannten wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung sind die für die Erstellung des endgültigen Leistungsverzeichnisses erforderlichen Voruntersuchungen und Erkundungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb Informationen, die für die abschließende Erstellung der weiteren Unterlagen erforderlich sind, noch nicht fest. 9. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 10. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. 11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die technischen Unterlagen, die für eine vollständige Angebotskalkulation erforderlich sind, voraussichtlich erst Mitte Oktober 2026 vorliegen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, kaufmännische und vertragliche Themen in einer vorgezogenen Verhandlungsrunde mit den Bietern zu diskutieren.
No procedure-level award criteria recorded.
01 Jul 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
01 Jul 2026, 11:43
Issued at
Publication
12 Aug 2026, 08:00
LOT-0001 Participation request reception period
Deadline
01 Jun 2027, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period start
Milestone
01 Oct 2029, 00:00
LOT-0001 - Procurement project planned period end
Deadline
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