Wasserseitige Ölbekämpfung Bremen, V0343/2026
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Key information
Overview
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 32 - Quantitative Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz, Meeresumweltschutz, als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Bereederungsvertrages über schnelle, fachgerechte und rechtssichere Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe der Stadtgemeinde Bremen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung einer jederzeit verfügbaren wasserseitigen Kapazität zur Schadstoffunfallbekämpfung für die Stadtgemeinde Bremen gemäß §§ 92 ff. Bremisches Was-sergesetz (BremWG) in Verbindung mit § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Leistung umfasst insbesondere die Vorhaltung einer geeigneten wasserseitigen Einsatzkapazität sowie deren schnellen, fachgerechten und rechtssicheren Einsatz zur Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind den Ziffern 4 ff. in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das zu erwartende Auftragsvolumen für diese Tätigkeiten beschränkt sich auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Durch den Abschluss dieses Bereederungsvertrages entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Abruf einer bestimmten Mindeststundenmenge. Zu erbringen ist der tatsächliche Bedarf
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefodert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu stellen, spätestens bis zum 29.06.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonisch oder per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.