Wartungsleistung HPSS Software

cn-standardContract or concession notice – standard regime00357018-2026USUniversität Stuttgart
1,041 days left
Estimated value
Deadline1,041 days left29 Jun 2029, 22:00
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Key information

Identifier
Contract type
Deadline
29 Jun 2029, 22:00
CPV codes
72267000 - Software maintenance and repair services
Status
Active
Notice type
cn-standardContract or concession notice – standard regime
Source
Estimated value
Publication date
25 May 2026, 22:00

Overview

Das HLRS betreibt seit 2008 eine Plattform für die mittelfristige Datenablage, bestehend aus zwei Bandbibliotheken, mehreren SSD-Systemen als Datencache und Metadatenspeicher und einem Ser-vercluster. Als Datenmanagementsoftware wird für die Plattform die Software HPSS (High Perfor-mance Storage System) einsetzt.

#Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YT7QJT8UD# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 100 Punkte (100 %) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: [email protected] --------------------------------------------------------------------- Meldung von Cyberangriffen beziehungsweise Sicherheitsvorfällen bei IT-Dienstleistungen: Der AN wird im Rahmen der vertraglichen Nebenpflichten den AG unverzüglich informieren, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die IT-Infrastruktur des AN oder des AG, zum Beispiel ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des AG, seiner Kunden oder seiner Beschäftigten führt. Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung ein Schaden oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der AN den AG über anderweitige den AG betreffende Sicherheitsvorfälle in Kenntnis setzen. Die Meldung ist an <[email protected]> zu richten. Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen, hat die Meldung insbesondere folgende Angaben zu umfassen: - konkrete Beschreibung des Vorfalls; - Zeitpunkt des Bekanntwerdens; - den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor; - Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der Landes-verwaltung Baden-Württemberg oder der DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg; - ob es sich um einen meldepflichtigen Vorgang nach Artikel 33 der Datenschutz Grundverordnung handelt und ob eine Meldung an die/den zustän-dige/n Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit er-folgt ist; - ob das Landeskriminalamt oder sonstige (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind; - die Benennung einer Ansprechperson des AN bezüglich des Vorfalls für den AG; - die Art der Zugriffe der Mitarbeiterinnen beziehungsweise der Mitarbeiter des AN auf die DV-Infrastruktur der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Der AN wird den AG erforderlichenfalls bei der Bearbeitung der Vorgänge und der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Diese Benachrichtigung lässt anderweitige Meldepflichten insbesondere auch Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Artikel 33 und Artikel 34 DSGVO unberührt. Der AG wird auf die berechtigten Interessen des Auf-tragnehmers bei der Bearbeitung des Vorgangs Rücksicht nehmen. Er er-kennt insbesondere an, dass die Eindämmung des Vorfalls durch den AN Vorrang vor einer Meldung an den AG haben kann.

Contracting authorities1

US

UNKNOWN DE 147 794 196

deStuttgart, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.