VLG - Beschaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
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Key information
Overview
Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen zu erbringen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Wolfsburger Straße 1, Gifhorn, 38518, Gifhorn, Germany
Auf die Regelung des § 55 SektVO wird hingewiesen, der wie folgt lautet: (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Der Auftraggeber wird die Verpflichtung aus Absatz 2 beachten und behält sich eine Zurückverweisung unter den Bedingungen des Absatzes 1 vor. Soweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl der Bewerber nach der Anzahl und Qualität der vorgelegten Referenzen vorgenommen. Dabei wird in einem ersten Schritt die Anzahl der von den Bewerbern benannten, den Mindestanforderungen genügenden Referenzen betrachtet (Kriterium 1). Sollte sich hieraus noch keine eindeutige Auswahl der 5 besten Bewerber er-geben, wird unter den Bietern mit der jeweils gleichen Anzahl an Referenzen weiter danach differenziert, wie viele Säulen sie im Schnitt ihrer Referenzen geliefert und montiert haben. Dabei gilt, dass diejenigen Teilnahmeanträge umso höher bewertet werden, je mehr Säulen im Schnitt geliefert und montiert wurden. Sollte sich auch hierdurch keine eindeutige Reihenfolge der 5 besten Bewerber ergeben, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Lieferung und Installation von Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Außerdem hat der Auftragnehmer Wartungsleistungen vor.
Gifhorn, Germany
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