VKE 5921; Projekt: B 4 - Sundhäuser Berg - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
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Overview
VKE 5921; Projekt B 4 - Sundhäuser Berg Vertragsnummer A592360112 Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 5 und 6 gem. § 47 HOAI 2021, Besondere Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https:// bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht signierte sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag des Freistaates Thüringen vertreten durch das Ministerium für Digitales und Infrastruktur den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 4 nördlich der OU Sondershausen bis zum Sundhäuser Berg [VKE 5921]. Die B 4 verbindet über die Sundhäuser Berge die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis. Das untersuchte Teilstück der B 4 befindet sich etwa 5 km südlich der Stadt Nordhausen und verbindet den Kyffhäuserkreis (Sondershausen) mit der BAB 38 Halle-Göttingen. Der vorliegende Planungsabschnitt beginnt bei Bau-km 3+900, zwischen den Landkreisen Kyffhäuserkreis und Nordhausen und endet an der AS Nordhausen der A 38 bei Bau-km 8+075. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 4,175 km. Mit dem Ausbau der B 4 in dem obengenannten Abschnitt wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses erwartet. Für den Ausbau liegt Baurecht durch eine Planfeststellung Az: 540.8-4348-07/18 vom 04.01.2022 vor. Grundlage der weiteren Planung bilden die Planunterlagen zur Planfeststellung mit Stand 2018 ein- schließlich der Ergänzungen aus der 1. Planänderung vom Juli 2019 sowie der Auflagen und Nebenbe- stimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.01.2022. Schwerpunkte der weiteren Planung bilden insbesondere die Erarbeitung der Ausführungsplanung (Lph. 5) auf Grundlage der Ergebnisse der Lph. 3 und 4. Die vollständige Überprüfung der vorliegenden Entwässerungsplanung und Überarbeitung unter Be- rücksichtigung aktueller technischer Regelwerke und Nachweisverfahren sowie der Planfeststellung und den Hinweisen und Prüfanmerkungen aus der Wareneingangskontrolle zum Abschnitt Entwässe- rung Bereich QM der DEGES vom 10.03.2026 sind Leistungsbestandteil. Die Planung und der Bau einer sicheren und durchgängigen Radverkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Nordhausen der BAB A 38 wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt gesondert vergeben und betreut. Zwischen dem Südknoten und dem Nordknoten der AS Nordhausen erfolgt eine Achsverschiebung der B 4 zu Einordnung von Kabeltrassen und der Radwegeverbindung. Weiterhin erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes, Ast Erfurt die Planung und die Bauausführung des südlichen Knoten der AS Nordhausen einschließlich der gesamten LSA Anlage. Mit dem Ausbau der B 4 werden eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Strecke sowie eine sichere Führung aller Verkehrsarten angestrebt. Es sind folgende Grundleistungen nach HOAI zu erbringen: • Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 5 und Lph. 6 o Strecke • Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2 • Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 o RRB 1 o RRB 2
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin, 10117, Berlin, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB] Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.