VIB-Verkehrsinfrastruktur 2025
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Der Auftraggeber beabsichtigt den Betrieb der Infrastruktur und die Betriebsführung der Eisenbahnstrecke als Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb und mit beschränkt öffentlichem Verkehr im Sinne der §§ 7 Z 3 und 17b Abs 3 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F (im Folgenden: „Eisenbahngesetz“) auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund wird das gegenständliche Vergabeverfahren geführt.
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: Vergabebekanntmachung – Sektorenrichtlinie, Standardregelung Formulartyp: Ergebnis Kennung des Verfahrens: 4a1db693-0ea1-4c63-a12a-a31c0d569204 Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34e1ff9a-49e3-4d0a-88e3-3e298d18882d Version der Bekanntmachung: 01 Interne Kennung: 25-105
Verfahrensart: Offenes Verfahren Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/25/EU
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1987903.12 Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Betrieb der Infrastruktur und die Betriebsführung der gesamten Normalspurstrecke Friedberg – Oberwart – Rotenturm an der Pinka – Großpetersdorf (im Folgenden kurz: „Eisenbahnstrecke“) als Anschlussbahn ohne Eigenbetrieb und mit beschränkt öffentlichem Verkehr im Sinne der §§ 7 Z 3 und 17b Abs 3 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F (im Folgenden: „Eisenbahngesetz“) auszuschreiben Interne Kennung: 1 Datum des Beginns: 2026-08-02+02:00 Laufzeit: 64 Zusätzliche Informationen: Zum Leistungsbeginn: Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurde festgestellt, dass eine Genehmigung der Eisenbahnbehörde nicht erforderlich ist. Der Leistungsbeginn bestimmt sich daher nach dem Tag der Auftragserteilung und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nach dem Tag der behördlichen Genehmigung. Die spätere Bekanntmachung ist auf die diesbezügliche Verzögerung zurückzuführen.