VgV Fachplanung TGA/ELT - Neubau Betriebsgebäude Wasserwerk Leutkirch i.A.
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Key information
Overview
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu plant den Neubau des Wasserwerks bestehend aus Verwaltung, Werkstätten und Fahrzeughalle. Derzeit befindet sich das Wasserwerk auf dem Gelände des Bauhofs an der Brühlstraße. Weil am derzeitigen Standort der Neubau eines Feuerwehrhauses geplant ist und der Bauhof daher an anderer Stelle (südlich der Kläranlage) neu gebaut wird, muss auch ein neuer Standort für das Wasserwerk gefunden werden. Hierzu wurde eine Standortuntersuchung vorgenommen. Der Standort Tautenhofer Straße nordöstlich des bestehenden Pumpwerks an der Rauns setzte sich im Gemeinderat durch, da die Erschließung (Strom, Wasser) bereits vorhanden ist. Auch die verkehrliche Anbindung / Erreichbarkeit und die betrieblichen Synergien an diesem Standort sind hoch. Entsprechend der Rückmeldung des LRA zur Bauvoranfrage muss der Abstand zur alten Schutzzone II des Brunnens eingehalten werden, demnach ist der Neubau entsprechend abzurücken. Der Standort Rauns bietet auch die Möglichkeit aufgrund der zentralen Lage im Versorgungsnetz sowie dem bestehenden Ersatzversorgungsbrunnen Rauns ein Blackoutkonzept bzw. eine netzgebundene Notversorgung für fast das komplette Gemeindegebiet von diesem Standort aus zu entwickeln. Durch die Stadt Leutkirch wurden bereits ein Raumkonzept sowie ein Entwurf erarbeitet, der noch bis einschließlich LPH 4 durch die Stadt weitergeführt wird. Es ist ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Sozialeinrichtungen, Werkstätten und Lager geplant. Weiterhin sind ein Kaltlager für Rohre sowie eine Fahrzeughalle/Garagen vorgesehen. Die für den Betrieb essenziellen Fahrzeuge bzw. die wegen der Einsatzfähigkeit frostfrei stehen müssen (z. B. Tankanhänger) sollen dabei in der Durchfahrtshalle stehen (Hängerbetrieb, Rangierarbeiten, Beladung). Die restlichen Fahrzeuge können im Bereich Betriebshof überdacht abgestellt werden. Die BGF (R) beträgt ca. 1.900m², die BGF (S) ca. 335m² für Überdachungen. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (ELT), LPH 1-8+9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrung im Holz- oder Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. ALG 4 Starkstromanlagen ALG 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen ALG 6 Förderanlagen Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.
Zusätzliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb: Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Unterzeichnung erfolgt in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind mindestens 10 Tage vor Bewerbungsschluss über die Vergabeplattform zu stellen. Die -anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.