VG Bernkastel-Kues - Energetische Sanierung der Cusanus Grundschule in Bernkastel-Kues, Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude
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Key information
Overview
Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues beabsichtigt eine umfassende energetische Sanierung der Cusanus Grundschule im Stadtteil Kues. Die dafür erforderlichen Planungsleistungen sollen beschafft werden. Die Cusanus Grundschule befindet sich in der Schulstraße 2 in 54470 Bernkastel - Kues. Sie ist eine zweizügige Grundschule mit 170 bis 180 Schülern und damit sowohl hinsichtlich der Schülerzahlen und der Gebäude die größte Grundschule im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Bernkastel - Kues. Die Schule besteht aus den drei Bauteilen Altbau (unterkellert, Baujahr um 1900, zwei Vollgeschosse), Anbau (unterkellert, Baujahr 1994, zwei Vollgeschosse) und Turnhalle/Mensa (Baujahr 2012). Saniert werden soll das Bauteil "Altbau". Der Altbau ist in Massivbauweise mit ungedämmtem Bruchsteinmauerwerk und zweifachverglasten Holz - Alu - Fenstern errichtet. Erforderlich sind unter anderem Maßnahmen für die Dämmung von Decken und Fassade und des sommerlichen Wärmeschutzes. Die vorhandene Gastherme ist durch eine Pelletanlage zu ersetzen, die Wärmeverteilung auf Niedertemperatur umzurüsten. Dezentrale Lüftungsgeräte sollen eingebaut werden. Der Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme des Gebäudes muss nach der Sanierung zwingend bei mindestens 70% liegen. Einzelheiten können der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Maßnahme wird umfangreich öffentlich gefördert. Die Vorgaben der Maßnahmenbeschreibung mit Beschreibung des Ist- und des Sollzustands sowie die Vorgaben des Zuwendungsbescheides sind planerisch und baulich verbindlich. Das Vorhaben ist bis zum 01.08.2028 durchzuführen. Die Baukosten (netto) für die Gesamtmaßnahme werden wie folgt erwartet: KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 668.330,54 EUR KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 433.770,95 EUR Gesamtsumme: 1.102.101,49 EUR Nicht alle in diesen Kosten enthaltenen Einzelmaßnahmen sind Bestandteil der Förderzusage. Eine getrennte Abrechnung der erbrachten Leistungen nach geförderten und nicht geförderten Anteilen ist erforderlich.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MS7A# 1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. Eine Ausnahme gilt für Zuschlag und Vertragsschluss. Dies kann wegen der erforderlichen Formvorschriften auch anders als über die Vergabeplattform versandt werden. 3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.