Vertrag über Leistungen des Immobilienmanagements für die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
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Key information
Overview
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einem Dienstleister einen Vertrag für Asset Management, Property Management sowie Facility Management für insgesamt elf Liegenschaften in der Stuttgarter Innenstadt mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu schließen.
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY4RY# 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bewerbern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich Abweichendes vorgegeben ist. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 4. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes indikatives Angebot abzugeben. Das erste indikative Angebot wird nicht gewertet. Vor Abgabe ihres ersten indikativen Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und erste Verhandlungsgespräche führen. Nach den Gesprächen passt der Auftraggeber ggfs. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr erstes indikatives Angebot ab. 6. Der Auftraggeber wird die ersten indikativen Angebote nicht bewerten, jedoch auf Vollständigkeit und auf die Einhaltung der Mindestanforderungen prüfen. Anschließend führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den Bietern. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggf. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter ggfs. zur Abgabe eines zweiten indikativen Angebots aufzufordern. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.12 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag möglichst die Vordrucke, die ihnen über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er die Leistungen dieses Vergabeverfahrens in der Vergangenheit bereits durch einen oder mehrere Auftragnehmer hat erbringen lassen. Der Auftraggeber kann daher nicht ausschließen, dass sich der bzw. die derzeitige/n oder frühere/n Auftragnehmer an dem Vergabeverfahren beteiligen wird/werden. In diesem Fall wird der Auftraggeber sicherstellen, dass der derzeitige Auftragnehmer im Vergabeverfahren keinen erheblichen Wissensvorsprung gegenüber den anderen Bewerbern bzw. Bietern hat.
11 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
12 Jun 2026, 08:39
Dispatch date
Milestone
14 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
15 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
22 Jun 2026, 12:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.