Versicherungsvertrag - Gebäudeversicherung
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Key information
Overview
Vergabe eines Vertrags für Gebäudeversicherung
Leipzig, -, Leipzig, Germany
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitsgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bieter heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Hinweise/Antworten/Änderungen eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Bieterfragen sind spätestens bis zum 20.08.2026 einzureichen. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen. Angebotsschreiben, Honorarangebotsblatt und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. 7. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftraggeber ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt ausnahmslos, auch in Fällen, in denen der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserteilung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 8. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 9. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. 10. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Bieterbogen, Anlage 1) abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 11. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Bieterbogen abzugeben. 12. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Bieterbogen vorzulegen. 13. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Hierzu ist die Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen. 14. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein. 15. Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten für alle Eignungskriterien.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt die Vergabe ihres Bedarfs an Versicherungsleistungen (Gebäudeversicherung). Die LWB vermietet und verwaltet rund 37.750 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Laufzeit des Vertrages soll am 01.01.2027 00:00 Uhr beginnen. Die Laufzeit soll 3 Jahre betragen, wobei die Auftraggeberin zur einmaligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt ist, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr verlängert. Die LWB hat für die fachkundige Abwicklung des Schadens- und Vertragsmanagements bereits die KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co.KG (KAV), Wintergartenstr. 4, 04103 Leipzig, vertraglich gebunden. Der Versicherer ist im Auftragsfall verpflichtet, mit der KAV bzw. deren Geschäftsbesorger zusammenzuarbeiten und deren Leistungen mit einer Courtage in Höhe von 17,5 % der angebotenen Nettoprämie zu vergüten. Soweit die LWB nach Ablauf des Vertragsverhältnisses mit dem Versicherungsmakler einen anderen Versicherungsmakler vertraglich bindet, wird sie den Auftragnehmer frühzeitig über die neuen vertraglichen Grundlagen informieren. Der Versicherer ist im Auftragsfalle verpflichtet, mit dem dann vertraglich gebundenen Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten und deren Leistungen mit einer Courtage in Höhe von 17,5 % der angebotenen Nettoprämie zu vergüten.
Leipzig, -, Leipzig, Germany