Verpachtung Café-Restaurant im Kursaalgebäude Bad Ems & Übernahme Kursaal-Catering (Dienstleistungskonzession)
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Übernahme der Pacht zur Bewirtschaftung der Kursaal-Gastronomie und die Übernahme des Kursaal-Caterings mit Bewirtschaftungsrecht bzw. mit Option des Alleinbewirtschaftungsrechts im Kursaalgebäude in der Stadt Bad Ems (ausgenommen sind die Räumlichkeiten der Spielbank im Kursaalgebäude). WICHTIG: aus technischen Gründen wird das Verfahren als öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne der VgV (§ 103 Abs. 4 GWB, §§ 1 ff. VgV) ausgeschrieben. Tatsächlich handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB iVm. §§ 1 ff. KonzVgV
Römerstraße 8, Bad Ems, 56130, Rhein-Lahn-Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMMXSF# A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Rügeerfordernis: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
1.1.1 Pachtgegenstand Bisher wurde der Pachtgegenstand als Restaurant mit gehobener Eventgastronomie betrieben. Über die große Catering-Küche wurde von hier aus auch das Veranstaltungs-Catering des Kursaales besorgt. Der Restaurantbereich wurde 2016 von der Verpächterin komplett neugestaltet, mit Großinventar ausgestattet und ein modernes, stilvolles Ambiente geschaffen. Kassenanlagen, Geschirr, Porzellan, Gläser, Tischwäsche werden nicht von der Verpächterin gestellt. Neben dem Restaurantbereich und den darüberliegenden Sälen gehören im Außenbereich Flächen der Kolonaden, sowie der Kastaniengarten zu den zu bewirtschaftenden Pachtflächen. Die Kücheneinrichtung besteht aus unter-schiedlichen Baujahren und ist dem aktuellen Betreiberkonzept angepasst. Ein begehbares Kühlhaus wurden im Jahr 2024 vollständig erneuert. Bei den geplanten Öffnungszeiten, Ruhetagen und Betriebsferien ist eine Orientie-ung an der Frequentierung der Liegenschaft erwünscht. Aus der Küche des Café-Restaurants wurde in der Vergangenheit auch das Kursaal-ebäude, mit Ausnahme der Spielbank, gastronomisch versorgt, zu dem es von hier aus über ein Foyer mit Bar einen direkten Zugang gibt. Nicht zum Pachtgegenstand gehören der Marmorsaal im Kursaalgebäude, das Kurtheater im Kursaalgebäude, unteres und oberes Foyer im Kursaalgebäude, die Spielbank sowie die Musikbühne im Kurgarten (Außengelände). Die genauen Pachtflächen sind der Anlage zu entnehmen. Marmorsaal, Foyer und Kurtheater können nach der abzustimmenden Preisliste vom künftigen Betreiber der Gastronomie für eigene Veranstaltungen gemietet werden. Für das Gebäude besteht eine Nutzungsordnung, die der Anlage 4.2 zu entnehmen ist. Es besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, das Gebäude vor Ort zu besichtigen. Bitte treten Sie dafür mit der Konzessionsgeberin in Kontakt. Weitere Informationen zu den Räumen und Flächen, die verpachtet werden bzw. zu den Räumen, die zum Catering mit Bewirtschaftungsrecht bzw. Option des Alleinbewirtschaftungsrecht gehören, erhalten Sie in Anlage 0. 1.2.3 Objektbeschreibung Kursaalgebäude und Restaurant Die mondäne Bäderarchitektur des Kursaalgebäudes und der vielen Nachbargebäu-de bilden das historische Kurzentrum von Bad Ems. Im Juli 2021 wurde der Welterbe-Status durch die UNESCO erteilt. Das Gebäude liegt direkt an der Jacques-Offenbach-Promenade, der großen Flaniermeile der Stadt mit Kurpark, Musikpavillon und Kursaal-Kolonnaden. Zum Kursaalgebäude selbst gehören der Marmorsaal, das Kurtheater mit 522 Sitzplätzen, das Gästeforum sowie das Spielkasino, die älteste Spielbank Deutschlands. Der Restaurant-Bau hat eine längere Tradition und besteht bereits seit den 1920er Jahren. In 2015/2016 hat eine umfassende Modernisierung des Restaurant-Bereichs, der sanitären Anlagen, Nebenräumen und der Küche stattgefunden. Die Restaurantfläche selbst verfügt über ca. 120 Sitzplätze. Die aktuellen Pächter betreiben das Restaurant als Erlebnis-bzw. Eventgastronomie mit modernem Design in historischem Ambiente und sehr gehobener Kulinarik. Weitere Flächen sind der märchen-hafte Marmorsaal und der Blaue Salon sowie die Open-Air Flächen im Kastaniengarten oder unter den Kolonaden mit traumhaftem Lahnblick. Die Location ist für standesamtliche Trauungen ausgewiesen. 1.2.3.1 Zum Denkmalschutz Die Immobilie "Kursaalgebäude" und damit auch der Pachtgegenstand stehen unter Denkmalschutz. Hinsichtlich der Innenräume bestehen für den Pächter relative Gestaltungsfreiheit, wobei baulichen Veränderungen mit der Verpächterin bzw. der Denkmalschutzbehörde abzuklären sind. An der Außenfassade dürfen nur Werbeanlagen angebracht werden, die mit dem Verpächter und der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Es obliegt dem Pächter, alle denkmalrechtlichen Genehmigungen für das Pachtobjekt nach Rücksprache mit dem Verpächter einzuholen. 1.2.3.2 Behördliche Auflagen Die Vorgaben der Versammlungsstätten-Verordnung und des Gaststättengesetzes sind zu beachten. Die Sperrzeit wurde aufgehoben und durch eine Reinigungszeit ersetzt (05:00 - 06:00 Uhr). Die Außengastronomie ist bis 22:00 Uhr gestattet; Aus-nahmen bedürfen der behördlichen Genehmigung. Zu beachten ist die örtliche Satzung über die Zulässigkeit und Gestaltung von Werbeanlagen, Anschlagtafeln, Schaukästen und Automaten-Webeanlagensatzung (WAS, Stand: 16.03.2010, die auf der Homepage der Stadt Bad Ems unter www.vgben.de/gemeinden/stadt-bad-ems/satzungen/ eingesehen werden kann. 1.3 Wesentliche Vertragskonditionen Es ist beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für 5 Jahre zu vergeben (voraus-sichtlich vom 01.05.2027 bis zum 30.04.2032)., mit einer einmaligen, einseitigen Verlängerungsoption des Pächters um weitere 5 Jahre (bis zum 30.04.2037). Die Verlängerungsoption ist der Verpächterin spätestens 12 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages durch eingeschriebenen Brief schriftlich mitzuteilen. Weitere Vertragsverlängerungen über diesen Zeitraum hinaus sind möglich. Sie bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Die weiteren Einzelheiten zu den Vertragskonditionen sind dem Vertrag selbst in Anlage 3 zu entnehmen. 1.3.1 Bewirtschaftungsrecht /Bewirtschaftungspflicht Dem Konzessionsnehmer der Kursaalgastronomie wird das Bewirtschaftungsrecht bzw. die Option des Alleinbewirtschaftungsrechts für das Konferenz- und Veranstaltungscatering bzw. alle im Kursaalgebäude anfallenden Gastronomieleistungen mit abzustimmenden Ausnahmen eingeräumt. Die gastronomischen Rechte für Veranstaltungen der Staatsbad Bad Ems GmbH sollen weitestgehend an den Konzessionsnehmer vergeben werden, d.h. es besteht nicht nur das Recht die Veranstaltungen gastronomisch zu betreuen, sondern auch die Pflicht. Weitere Informationen zu den, vom Bewirtschaftungsrecht/-pflicht ausgenommenen Veranstaltungen finden Sie in der Anlage 0. Weitere Informationen zum Pachtzins, zu den Nebenkosten-Umlagen, den Investitionen sowie Eigeninvestitionen des Konzessionsnehmers sowie Behördlichen Genehmigungen finden Sie in Anlage 0.
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#Besonders auch geeignet für:selbst# Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert mindestens die drei und maximal die fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterium 1: Umsatz max. 10 Punkte, Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gemäß 6.2.1 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Mindestanforderungen: siehe Eignungskriterium Umsatz. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen max. 20 Punkte; gewertet wird die Anzahl der eingereichten Referenzen gemäß 6.2.2 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Mindestanforderung: Siehe Eignungskriterium Referenz. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen max. 70 Punkte; gewertet wird die Qualität der eingereichten Referenzen gemäß 6.2.3 im Dokument "Anlage 0_Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags_final". Der Auftraggeber wertet dabei max. drei Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als drei Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Mindestanforderung: Siehe Eignungskriterium Referenz. Es werden die drei bis fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Auswahlkriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht.