Vermögensverwaltungsmandat: Anleihenmandat mit kurzer Duration
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Key information
Overview
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 4,0 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Elbe-Fonds besteht aus einem Segment, welches von einem spezialisierten Vermögensverwalter bewirtschaftet wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 13 verschiedene Vermögen des Landes in den Elbe-Fonds investiert. Der größte Anleger ist das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die Vergabe erfolgt nicht losweise. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinie.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
DEE03, Germany
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum unter der Ziffer 5.1.11 genannten Termin (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. 4. Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen stehen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber/Die Bieter haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags/des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist den formalisierten Teilnahmeantrag/das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird dieser vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Abgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. bspw. Teilnahmeantrag/Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Es ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. 11. Durch das Hochladen des Teilnahmeantrags/des Angebotes über den "AnAWeb" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 12. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Teilnahmeantrag und Angebot angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechter Einreichung kann der Teilnahmeantrag/das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 13. Die Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 14. Weiterführende Verfahrensangaben zur Abgabe des Teilnahmeantrags/des Angebotes und zur Teilnahmeantrags-/Angebotswertung ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmeantrag und der Angebotsaufforderung. 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. bspw. Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. 19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. bspw. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb/Angebotsaufforderung i. V. m. der Bewerber/Bieter- und Eignungsauskunft). 20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung. 21. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote den §§ 134 GWB und 62 VgV. 22. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg informieren. 23. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB). 24. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren). Nationale Verfahren: 25. Es gilt deutsches Recht.
Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung
DEE03, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
28 May 2026, 09:22
Issued at
Publication
29 May 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
23 Jun 2026, 00:00
LOT-0000 Additional information request period
Deadline
02 Jul 2026, 10:00
LOT-0000 Participation request reception period
Deadline
06 Aug 2026, 00:00
LOT-0000 - Invitation submission period
Milestone
01 Jan 2027, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period start
Milestone
31 Dec 2031, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period end
Deadline
None recorded.