Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in den Gewerken Landschaftsbau und Artenschutz

cn-socialContract notice – light regime00642754-20265G50Hertz Transmission GmbH
34 days left
Estimated value€11,100,000
Deadline34 days left28 Oct 2026, 13:00
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Identifier
Contract type
Deadline
28 Oct 2026, 13:00
CPV codes
77000000 - Agricultural, forestry, horticultural, aquacultural and apicultural services45112700 - Landscaping work90720000 - Environmental protection
Status
Active
Notice type
cn-socialContract notice – light regime
Source
Estimated value
€11,100,000
Publication date
16 Sept 2026, 22:00

Overview

Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt das Höchstspannungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und verantwortet dessen bedarfsgerechten Ausbau zur Umsetzung der Energiewende. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Freileitungs-, Erdkabel-, Offshore-Anbindungs- und Umspannwerksprojekte geplant, genehmigt und umgesetzt. Für die Genehmigung und Realisierung dieser Vorhaben sind regelmäßig naturschutzfachliche Maßnahmen erforderlich. Diese umfassen insbesondere Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Die Maßnahmen dienen der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, der Sicherung der ökologischen Funktion betroffener Lebensstätten sowie der rechtssicheren Umsetzung der Vorhaben. Die Maßnahmen ergeben sich insbesondere aus landschaftspflegerischen Begleitplänen, artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen, Genehmigungsunterlagen, behördlichen Nebenbestimmungen sowie Festsetzungen in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Sie werden teilweise bereits vor Baubeginn erforderlich und können die Bau- und Betriebsphase begleiten. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit verschiedenen Auftragnehmer pro Los zur Erbringung landschaftsbaulicher und artenschutzfachlicher Leistungen im Zusammenhang mit naturschutzfachlich begründeten CEF-, Minderungs-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen. Neben der 50Hertz Transmission GmbH sind alle mit der Elia Gruppe verbundenen Unternehmen (insbesondere 50Hertz Offshore GmbH, 50Hertz Connectors GmbH, Elia Grid International GmbH, Elia Transmission Belgium S.A., Elia Asset S.A. und Elia Engineering S.A.) berechtigt, diesen Vertrag in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, diesen Vertrag auf aktuelle oder künftige verbundene Unternehmen oder Unternehmen, an den der Auftraggeber beteiligt ist, zu übertragen. Gleichermaßen bleibt dem Auftraggeber bei einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung des Auftragnehmers oder bei Wegfall einzelner Mitglieder eines Unternehmensverbunds (ARGE als AN) vorbehalten, den Vertrag auf den neuen Unternehmensträger oder verbleibende Mitglieder eines Unternehmensverbundes zu übertragen.

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss mehrerer Rahmenverträge mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern. /// Angebotsbindefrist: Die eingereichten Angebote müssen mindestens 10 Monate lang ihre Gültigkeit behalten. /// Folgende Stelle ist für das Vergabeverfahren als alleinige Kontaktstelle zuständig: 50Hertz Transmission GmbH Daniela Miller [email protected] Heidestraße 2, 10557 Berlin Die Kommunikation der Wirtschaftsteilnehmer mit dem Auftraggeber findet ausschließlich über das Nachrichtenmodul (Bieterkommunikation) der Vergabeplattform „Ariba“ mittels Bieteraccount statt. Die Verfahrensteilnehmer erklären sich mit der Angabe von Kontaktdaten damit einverstanden, vom Auftraggeber mithilfe dieser Kommunikationsmittel kontaktiert werden zu dürfen, sofern die Kontaktaufnahme nach § 9 Abs. 2 SektVO zulässig ist. Eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber über die der europaweiten Auftragsbekanntmachung genannten Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) ist nur zu-lässig, wenn eine Kontaktaufnahme über das Nachrichtenmodul der Vergabeplattform nicht möglich ist . /// Registrierung auf „Ariba“ für das Vergabeverfahren: Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2, § 41 Abs. 1 SektVO eine Registrierung nicht erforderlich. Der Auftraggeber macht aber von dem nach § 9 Abs. 3 Satz 1 SektVO eingeräumten Recht Gebrauch und verpflichtet die interessierten Wirtschaftsteilnehmer nach dem Abruf der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, sich auf „Ariba“ in der Gestalt für das Vergabeverfahren zu registrieren, indem der Wirtschaftsteilnehmer an die in der Auftragsbekanntmachung genannten E-Mail-Adresse des Auftraggebers eine Registrierungsanfrage mit Unternehmensname, Adresse, Telefonnummer des Unternehmens, USt.-ID sowie Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) des Ansprechpartners sendet. Nachdem der Auftraggeber die Registrierung für das Vergabeverfahren vorgenommen hat, erhält der Wirtschaftsteilnehmer eine Einladung zu dem Vergabeverfahren an die in dem Ariba-Account des Nutzers hinterlegte E-Mail-Adresse. Über Änderungen oder Ergänzungen dieser Angaben ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Weitere Informationen zur Registrierung sind abrufbar unter SAP Business Network. Erstregistrierung auf „Ariba“: Wirtschaftsteilnehmer, welche noch nicht in Ariba registriert sind, müssen spätestens 48 Stunden vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Registrierungsanfrage mit Unter-nehmensname, Adresse, Telefonnummer des Unternehmens, USt.-ID sowie Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) des Ansprechpartners an die in der Auftragsbekanntmachung genannten E-Mail-Adresse des Auftraggebers richten. Anschließend erhält der Wirtschaftsteilnehmer an die von ihm genannte E-Mail-Adresse eine Einladung für die eigenständige Registrierung auf Ariba. Nachdem sich der Wirtschaftsteilnehmer eigenständig registriert hat, wird er anschließend in Ariba und für das Vergabeverfahren freigeschaltet. Reicht der Wirtschaftsteilnehmer die Registrierungsanfrage in weniger als 48 Stunden vor dem Ablauf der Teilnahmefrist ein, kann der Auftraggeber nicht gewährleisten, den Wirtschaftsteilnehmer noch so rechtzeitig vor dem Fristablauf zu registrieren und freizuschalten, dass eine fristgerechte Abgabe des Teilnahmeantrags möglich ist. /// Beantwortung von Bewerberfragen und sonstige Mitteilungen des Auftraggebers Sowohl Fragen von Wirtschaftsteilnehmern als auch die Antworten des Auftraggebers darauf werden, soweit sie wichtige Informationen enthalten, in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform „Ariba“ zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z. B. bei der Korrektur von Dokumenten). Die von dem Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. /// Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 50 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Bewerbergemeinschaft darf nicht gegen Art. 101 AEUV sowie § 1 GWB verstoßen. Weitergehende Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen unter CEF_02.00_Verfahrensbedingungen_TNW, Ziffer 9 zu entnehmen. /// Eignungsleihe: Jeder Bewerber muss im Fall der Eignungsleihe das Formblatt Anlage 4 (ID CEF_02.04) Teil 1 selbst ausfüllen sowie Teil 2 durch seinen Eignungsverleiher ausfüllen lassen und hat beide Teile mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem muss der Eignungsverleiher seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der EU-Auftragsbekanntmachung und dieser Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb unter Verwendung der vom Auftraggeber gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Eignungsverleiher seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Verfahrensbedingungen für den Teilnahmewettbewerb individuell und vollständig nachweisen. Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit: Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. /// Rügeobliegenheit und Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der benannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber der benannten Kontaktstelle gerügt werden (siehe § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Rügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen und von Rückfragen und Auskunftsverlangen getrennt bei der benannten Kontaktstelle einzureichen. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin /// Der Auftraggeber behält sich vor auf Grundlage der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien eine Reduktion des Bieterkreises vorzunehmen und lediglich mit den wirtschaftlichsten Bietern zu verhandeln. E-Mail: [email protected] Telefon: + 49 30 9013-8316 Fax: + 49 30 9013-7613 Internet: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/

Contracting authorities1

5G

VAT 813473551

deBerlin, Germany
[email protected]

Lots6

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.