Verlängerung der Suse Linux Enterprise Server Subscription inkl. LTSS für die Steuerverwaltung des Freistaates Sachsen
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Key information
Overview
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesrechenzentrums Steuern (SID-LRZS) die Ausschreibung für die Verlängerung der Subscription bestehender SUSE Linux Enterprise Server-Lizenzen sowie des Longterm Service Pack Support für den Einsatz in der sächsischen Steuerverwaltung durch: Pos. 1: 45 Stück SUSE Linux Enterprise Server with Live Patching, 1-2 Sockets, unlimited VMs, Standard Subscription; Laufzeit: 01.12.2026 - 30.11.2029 Pos. 2: 1 Stück SUSE Linux Enterprise Server 15 Long Term Service Pack Support (x86-64, 1-500 Instances, Inherited Subscription) für alle gültigen Service-Packs gemäß SUSE-Freigabe; Laufzeit: 01.12.2026 - 30.11.2027
Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1 und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft. Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).