Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Pathologie-Leistungen
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Key information
Overview
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe von Pathologieleistungen ist die Erbringung von histologischen und zytologischen Untersuchungen sowie von Obduktionen nach den aktuellen medizinischen Standards und den Vorgaben der betreffenden Fachgesellschaften (z.B. Leitlinien der Deutsche Gesellschaft für Pathologen e.V.) und des Berufsverbandes der Pathologen.
Sämtliche der nachfolgend geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen. Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations-Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. 2. Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht. 3. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer 5.1.12 angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 5.1.12 genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen DH3 ist bei Einreichung des Teilnahmeantrags mit anzugeben. 4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. 5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form unter Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer 5.1.11) abrufbar. 6. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Bewerberinformation oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form unter Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen. Hinweis: Angebote sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.