Verglasung
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Key information
Overview
Beschreibung der Leistung: Das Haus der Photographie (Halle Süd) in den Deichtorhallen Hamburg wird grundlegend saniert und umgebaut. Im Zuge der Baumaßnahme werden die Außenwandbauteile inkl. des tragenden Stahltragwerks komplett erneuert. Im Zuge des Innenausbaus soll die historische Stahlkonstruktion und die räumliche Qualität der Halle erhalten bleiben und die einmalige Atmosphäre als Bereicherung genutzt werden. Die neuen Einbauten bestehen aus einer mit Trockenbau verkleideten Stahlträgerkonstruktionen mit Holoribverbunddecken und Treppenkonstruktionen aus Stahlbeton. Die Lasten der neuen zweigeschossigen Einbauten werden über Stahlstützen und neue Mikropfähle gegründet. Die Trennwände im UG sind überwiegend aus Mauerwerk. Die Fußböden im EG und im OG bestehen aus einer Hohlbodenkonstruktion. Das Leistungsverzeichnis der Stahlbauarbeiten für Innen umfasst: - F30 Verglasungen im Innenbereich Wesentliche Arbeiten: - 4 Stk. F30 Verglasungen im Innenbereich (Festverglasungen) - 4 Stk. Stahl-UK für F30 Verglasungen - 4 Stk. Randanschlüsse Trockenbau für F 30 Verglasungen
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Hamburger Transparenzgesetz: Bitte beachten Sie, dass das vorliegende Projekt dem Hamburger Transparenzgesetz unterliegt und der zu schließende Vertrag unter Beachtung des Datenschutzrechts dort eingestellt wird. Für den Fall, dass vor vollständiger Leistungserbringung (a) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet wird und der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages ablehnt oder (b) der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 8 Abs. 2 bis 4 VOB/B oder § 314 BGB kündigt, behält sich die Auftraggeberin vor, die Erbringung der verbleibenden Leistungen den Bietern des Vergabeverfahrens, das mit der Erteilung des Auftrags abgeschlossen wurde, in der Rangfolge der damaligen Bewertung anhand der Zuschlagskriterien anzutragen. Bei der Bildung der Rangfolge gemäß der obigen Ausführungen bleiben Angebote unberücksichtigt, die durch einen Bieter abgegeben wurden, zu dessen Lasten ein Ausschlussgrund vorlag oder zum Zeitpunkt des Nachrückens vorliegt, durch einen ungeeigneten Bieter abgegeben wurden oder aus sonstigen Gründen nicht hätten bezuschlagt werden dürfen. Gegenstand des Antrags ist die Erbringung der verbleibenden Leistungen zu den Bedingungen des Angebots, das der nachrückende Bieter im Vergabeverfahren abgegeben hatte; eine Verhandlung über das Angebot findet nicht statt.