Vergabeverfahren für den Betrieb eines Rettungshubschraubers Chr. Odenwald am Standort Ravenstein

CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime080124-2022MWMinisterium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden- Württemberg
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Deadline20 days left14 Aug 2026, 10:00
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Identifier
080124-2022
Contract type
Deadline
14 Aug 2026, 10:00
CPV codes
60443000 - Air-rescue services75252000 - Rescue services
Status
UNKN
Notice type
CN-CONC-STDConcession notice – concessions directive, standard regime
Estimated value
Publication date
26 Jun 2026, 16:11

Overview

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa beabsichtigt, ein geeignetes Unternehmen gemäß § 4 Abs. 2 RDG mit der Durchführung der Luftrettung am Standort Ravenstein durch Erteilung einer Dienstleistungskonzession zu beauftragen. Die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement – Klinikum der Universität München vom Mai 2020 (nachfolgend: „Bedarfsanalyse“) sieht zur Schließung der festgestellten Versorgungslücke im nördlichen Baden-Württemberg, im Bereich der Landkreise Neckar-Odenwald-Kreis und Hohenlohekreis ein zusätzliches Luftrettungsmittel vor. Mit dem gegenständlichen Verfahren soll dieser Bedarf durch die Indienstnahme des RTH Christoph Odenwald gedeckt werden. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt.

Neckar-Odenwald-Kreis, Germany

1) Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 153, 154 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird zweistufig durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen durchgeführt. Aus den Bewerbern, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand der unter Ziff. 12.2 BB dargestellten Kriterien die drei geeignetsten Bewerber ausgewählt und zur Durchführung von Verhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, dass die Verhandlungen in der Kalenderwoche 39 des Jahres 2026 durchgeführt werden. Sollte der Zuschlag nicht auf ein Erstangebot erteilt werden, werden die Bewerber – unter Beachtung des Verhandlungsergebnisses – aufgefordert, ein letztverbindliches Angebot abzugeben. 2) Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Angebotsassistent/Nachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 07.08.2026, 18.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Ortsbesichtigung: Die Interimsstandorte können durch die Bewerber mit entsprechender Voranmeldung besichtigt werden. Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich bis spätestens bis zum 20.07.2026 18:00 Uhr per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden: Für den Flugplatz Walldürn: [email protected]. Für den Fluplatz Mosbach: [email protected]. Für den endgültigen Standort in Ravenstein können mit entsprechender Voranmeldung ebenfalls Besichtigungstermine vereinbart werden. Soweit Bewerber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen sie sich ebenfalls bis spätestens bis zum 20.07.2026 18:00 Uhr per E-Mail unter folgender Adresse für den Besichtigungstermin anmelden: [email protected]. 4) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist gemäß Ziff. 8 BB zulässig. Ist beabsichtigt, einen Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 3 der BB) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bewerbern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbieter – sind unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge/Angebote. 5) Die Durchführung von Leistungen der Luftrettung durch Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a. • die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Rettungshubschraubers, • die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH, • die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem AÜG und • die Errichtung der Luftrettungsstation. 6) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: • Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und • Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen. Die Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist jedoch nur insoweit zulässig, wie das betreffende, die Eignung leihende Unternehmen die betreffenden Leistungen, für welche der oder die Eignungsnachweise gefordert werden, auch tatsächlich erbringt. In diesem Fall ist durch den Bewerber auf einem gesonderten Beiblatt zu Anlage 4 der BB darzustellen, welche Leistungen durch das die Eignung leihende Unternehmen erbracht werden. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer handschriftlich bzw. in Textform zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind. 7) Die Preisangaben dienen ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes im Rahmen des Vergabeverfahrens. Da vorliegend eine Dienstleistungskonzession vergeben wird, kann sich aus den angebotenen Preisen kein Anspruch des Bewerbers ableiten, diese auch in der angegebenen Höhe gegenüber den Kostenträgern geltend machen zu können. Denn über die Höhe der Benutzungsentgelte sollen die Bewerber mit den Kostenträgern Vereinbarungen treffen (vgl. § 46 Abs. 2 RDG). Bei den Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern hat sich der Bewerber allerdings in der ersten (ggf. ersten beiden), auf die Beauftragung folgenden Entgeltverhandlung für den Zeitraum 01.07.2027 bis 31.12.2028 an die Preiskalkulation in dem hier abgegebenen Angebot nach oben gebunden zu halten. Es können allenfalls aufgrund von Flugleistung entstehende variable Mehr- oder Minderkosten ausgeglichen werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungserbringer dazu verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern vollumfänglich zu informieren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Preisblatt des Zuschlagsbieters den Kostenträgern für die Durchführung der Entgeltverhandlungen zur Verfügung gestellt wird. 8) Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Können die unter den Ziff. 12.1.4 und Ziff. 12.1.5.2 geforderten Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bewerber bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die in den Ziff. 12.1.4 und Ziff. 12.1.5.2 benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine „Versicherung an Eides statt“ ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine „Versicherung an Eides statt“ gibt, darf die „Versicherung an Eides statt“ durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers abgibt. 9) Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. 10) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit dem RTH Christoph Odenwald am zu errichtenden Standort in Ravenstein für den Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 31.12.2052 (25,5 Jahre) zu vergeben. Die Durchführung der Luftrettung ist als Aufgabe der Notfallrettung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst • die Gestellung eines geeigneten Rettungshubschraubers („RTH“) inklusive der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung für den Betrieb des RTH Christoph Odenwald in der Zeit täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr; Erweiterung der Einsatzbereitschaft im Sommerhalbjahr ab Sonnenaufgang (wenn dieser vor 08:00 Uhr liegt) und bis Sonnenuntergang (wenn dieser nach 20:00 Uhr liegt)); • die Errichtung und der Betrieb einer Luftrettungsstation auf einem vom Neckar-Odenwald-Kreis zur Verfügung gestellten Grundstück; • die Gestellung der für den Betrieb des RTH erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführer, Notärzte und HEMS-TC; • die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen („Dual-Use-Modell“) gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hinweis zur Luftrettungsstation: Die benötigte Luftrettungsstation in Ravenstein existiert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Der Auftraggeber hat allerdings schon ein geeignetes Grundstück bestimmt, welches vom Zuschlagsbieter durch Abschluss des in Anlage 13 befindlichen Erbbaurechtsvertrags mit dem Neckar-Odenwald-Kreis als Grundstückseigentümer verpflichtend zu nutzen ist. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Errichtung der Luftrettungsstation bis zum hier vorgesehenen Leistungsbeginn am 01.07.2027 abgeschlossen sein wird, hat der Betrieb des RTH Christoph Odenwald ab Leistungsbeginn bis zur Fertigstellung der Luftrettungsstation in Ravenstein von einem Interimsstandort aus zu erfolgen. Sobald der dauerhafte Standort bezugsfertig ist, hat der Umzug vom Interimsstandort unverzüglich dorthin zu erfolgen. Dem Auftraggeber sind zwei mögliche Flughäfen, die als Interimsstandorte in Betracht kommen, bekannt. Diese liegen zwar nicht in dem vorgesehenen Bereich des Gutachtens allerdings im Norden von Baden-Württemberg. Es handelt um folgende Flugplätze: • Flugplatz Walldürn, Am Flugplatz, Würzburger Str. 33, in 74731 Walldürn und • Flugplatz Mosbach, Am Flugplatz 5, in 74821 Mosbach. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Interimsstandort an einem dieser beiden Flugplätze zu betreiben. Die für die Flugplätze bestehenden Betriebsgenehmigungen lassen bereits jetzt den Betrieb eines Standorts zu den oben genannten Zeiten zu. Darüber hinaus haben die jeweiligen Betreiber der Flugplätze gegenüber dem Auftraggeber versichert, dass sämtliche Bieter des gegenständlichen Verfahrens gleichbehandelt werden und die in den Anlagen 14 und 15 enthaltenen Informationen zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat sich mit den jeweiligen Betreibern unter den nachfolgend dargestellten Kontaktdaten rechtzeitig in Verbindung zu setzen: Flugplatz Walldürn: Dr. Christian Kuhn, Vorstandsteam FSCO Flugsportclub Odenwald Walldürn, [email protected], +49 6282 927844, www.fsco.de, Würzburger Str. 33, Am Flugplatz, 74731 Walldürn, Flugplatz +49 6282 7419. Flugplatz Mosbach: Lucy Paul, Betriebsleiterin, Beauftragte für Luftaufsicht, Geschäftsführer: Dr. Thomas Pfirrmann, Flugplatz Mosbach Betriebs-GmbH, Am Flugplatz 5, 74821 Mosbach Tel.+49 6261 – 938566 (Büro), Tel.+49 – 6261 – 674791 (Betriebsleitung/Luftaufsicht), www.flugplatz-mosbach.de, [email protected].

Neckar-Odenwald-Kreis, Germany

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Timeline

26 Jun 2026, 16:11

Issued at

Publication

29 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

14 Aug 2026, 10:00

LOT-0001 Participation request reception period

Deadline

01 Jul 2027, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Dec 2052, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

Lots1

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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