Vergabe von Planung, Beschaffung, Lieferung, Koordinierung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme einer Klärschlammannahme und Zwischenlagerung
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Planung, Beschaffung, Lieferung, Koordinierung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme einer Klärschlammannahme und Zwischenlagerung. Hiervon umfasst ist auch die Integration der Klärschlammannahme und Zwischenlagerung in die Bestandsanlage und an das neue Drehrohrofensystem zur thermochemischen Klärschlamm-Monobehandlung.
Darmstadt, Germany
Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) hat die Aufgabe, die nach Vermeidung und Verwertung verbleibenden Restabfälle aus Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen für die Gebietskörperschaften Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis sowie seinen Kooperationspartnern zu entsorgen. Zu diesem Zweck besitzt und betreibt der ZAS das Müllheizkraftwerk (MHKW) Darmstadt. Mit der Durchführung des operativen Betriebs ist die ENTEGA AG beauftragt. Die Müllverbrennung des MHKW Darmstadt bestand bis vor Beginn des Umbauprojektes aus drei Verbrennungslinien, den Linien 1, 2 und 3, mit einer genehmigten jährlichen Durchsatzkapazität von 238.280 Mg/a. Die ENTEGA hat am 20. Dezember 2023 den BImSchG-Genehmigungsbescheid erhalten. Die genehmigte jährliche Mülldurchsatzkapazität der Müllverbrennungslinien 3 und 4 beträgt 225.000 Mg/a, die genehmigte Einsatzkapazität von entwässertem kommunalem Klärschlamm in die KSMB beträgt 60.000 Mg/a. Der ZAS befindet sich aktuell in der Realisierung des Umbaus und der Modernisierung des MHKW Darmstadt. Die Errichtung der neuen Müllverbrennungslinie 4 und der neuen Linie 5 erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im Rahmen des Bauabschnittes 1 wurde bereits die Müllverbrennungslinie 2 zurück gebaut. Diese wird ersetzt durch eine aktuell in der Inbetriebsetzung befindliche größere Müllverbrennungslinie 4. Im Rahmen des Bauabschnittes 2 ist geplant, die Müllverbrennungslinie 1 rückzubauen und an den Platz der Linie 1 eine Linie 5 mit KSMB und mit KS-Aschekonfektionierung aufzustellen und die KSMB verfahrenstechnisch mit dem Kessel der Linie 4 zu koppeln, wobei die Arbeiten zu Linie 4 und die insoweit notwendigen Rückbauleistungen nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Im Bauabschnitt 2 erfolgt auch die Zusammenschaltung zwischen KSMB und dem Kessel der Linie 4. Zielsetzung der KSMB ist die thermochemische Behandlung von kommunalem Klärschlamm aus der Region. Nachgeschaltet zur KSMB ist eine KS-Aschekonfektionierung mit Mahlung und Granulierung der Klärschlammasche (im folgenden KS-Asche) mit entsprechender Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor in einem P-Aschegranulat geplant, wobei dieser Anlagenteil auch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Die KSMB besteht aus der Klärschlammannahme, Klärschlamm-Zwischenlagerung und der thermochemischen Klärschlammbehandlung mittels Drehrohrofen. Die Klärschlamm- Annahme und Klärschlamm-Zwischenlagerung besteht im Wesentlichen aus zwei Annahmebunkern, zwei Zwischenlagersilos, einem Vorlagegefäß vor dem Drehrohrofen sowie der Klärschlammfördertechnik. Die thermochemische Klärschlammbehandlung wird in einem direkt beheizten Drehrohrofen im Aufstellungsbereich der aktuellen Müllverbrennungslinie 1 erfolgen. Die Beheizung des Drehrohrofens soll mit heißem Rauchgas (Heißgas) aus dem Kessel der Müllverbrennungslinie 4 durchgeführt werden. Das Prozessgas wird dem Feuerraum der Müllverbrennung Linie 4 zugeführt. Der Klärschlamm wird im Gegenstrom zum Heiß-/Prozessgas durch den Drehrohrofen geführt und vollständig ausgebrannt. Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen über die Planung, Beschaffung, Lieferung, Koordinierung, Montage, Inbetriebsetzung, den Probebetrieb und die Abnahme der Vergabeeinheit KSA01 Klärschlammannahme und Zwischenlagerung. Dieser Beschaffungsgegenstand ist Teil von Bauabschnitt 2 des Gesamtprojektes. Die wichtigen terminlichen Meilensteine im Bauabschnitt 2 sind nach dem aktuellen Planungsstand wie folgt vorgesehen: Der Beginn der Schwermontage der Klärschlammannahme und der Zwischenlagerung ist derzeit für den 01.11.2027 geplant. Das Montageende der Klärschlammannahme und Zwischenlagerung ist für den 31.03.2028 geplant. Anschließend erfolgt die Inbetriebsetzung. Nach Ende der Inbetriebsetzung (kalt und warm) erfolgt der Probebetrieb. Der Beginn des Probebetriebs ist für den 25.08.2028 vorgesehen. Nach dem 28-tägigen Probebetrieb erfolgt die Abnahme des integrierten Betriebes der KSMB, und damit auch des hier angefragten Liefer- und Leistungsumfangs, mit der bereits zuvor im Regelbetrieb befindlichen Müllverbrennungsanlage der Linie 4. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber mit der vorliegenden Ausschreibung Komponenten sowie Lieferungen und Leistungen zu beschaffen. Dies umfasst insbesondere die Klärschlammannahme bestehend aus zwei Klärschlamm-Annahmebunkern mit Austragssystemen und Störstoffabscheidern der Klärschlamm-Zwischenlagerung bestehend aus zwei Klärschlamm-Zwischenlagersilos mit Austragssystemen, einem Vorlagegefäß vor dem Drehrohrofen sowie der Klärschlammfördertechnik mit dem notwendigen Zubehör. Gegenstand der Verhandlung wird neben den wertungsrelevanten Aspekten der anzubietenden Lösung auch die Frage sein, inwieweit die Rohrleitungen für die Klärschlammförderung im Lieferumfang enthalten sind.
Darmstadt, Germany
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt 5.1.9. sind innerhalb der Bewerbungsfrist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber- Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum ersten Verfahrensbrief abrufen können. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Liefer- bzw. Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Lieferungen bzw. Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9. geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.