Vergabe von Auslegung, Planung, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Transport, Montagekontrollen, Inbetriebsetzungsüberwachung, Probebetrieb und Abnahme von Fernwärme-Heizkondensatoren der neuen Wärmeübergabestation
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Auslegung, Planung, Beschaffung, Fertigung, Transport, Lieferung, Montagekontrollen, Inbetriebsetzungsüberwachung, Probebetrieb und Abnahme von Fernwärme-Heizkondensatoren der neuen Wärmeübergabestation. Beschreibung: Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) hat die Aufgabe, die nach Vermeidung und Verwertung verbleibenden Restabfälle aus Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen für die Gebietskörperschaften Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis sowie seinen Kooperationspartnern zu entsorgen. Zu diesem Zweck besitzt und betreibt der ZAS das Müllheizkraftwerk (MHKW) Darmstadt. Mit der Durchführung des operativen Betriebs ist die ENTEGA AG beauftragt. Die Müllverbrennung des MHKW Darmstadt bestand bis vor Beginn des Umbauprojektes aus drei Verbrennungslinien, den Linien 1, 2 und 3, mit einer genehmigten jährlichen Durchsatzkapazität von 238.280 Mg/a. Der ZAS befindet sich aktuell in der Realisierung des Umbaus und der Modernisierung des MHKW Darmstadt. Die Errichtung der neuen Müllverbrennungslinie 4 und der neuen Linie 5 erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im Rahmen des Bauabschnittes 1 wurde bereits die Müllverbrennungslinie 2 zurückgebaut. Diese wurde am gleichen Platz ersetzt durch eine größere Müllverbrennungslinie 4. Im Rahmen des Bauabschnittes 2 ist geplant, die Müllverbrennungslinie 1 rückzubauen und an den Platz der Linie 1 eine Linie 5 mit Klärschlamm-Monobehandlung (KSMB) und mit KS-Aschekonfektionierung aufzustellen und die KSMB verfahrenstechnisch mit dem Kessel der Linie 4 zu koppeln.
Darmstadt, Germany
Fragen zum Teilnahmewettbewerb (ausschließlich 1. Verfahrensschritt) sind unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer des jeweiligen Dokuments bis zum Freitag, den 18.09.2026, über die elektronische Vergabeplattform subreportELViS zu stellen.
Ergänzend zum MHKW-Umbauprojekt ist im Rahmen des Bauabschnittes 2 der Neubau einer Wärmeauskopplungsstation (Fernwärme-Übergabestation) auf dem MHKW-Betriebsgelände geplant. Nachdem die Anlagentechnik der Linie 1 zurückgebaut ist, wird an deren Stelle im Bauteil (BT) 03 eine neue Wärmeauskopplungsstation mit Fernwärme-Heizkondensatoren (FW-Heizkondensatoren) errichtet. Die zukünftige Wärmeauskopplung aus dem MHKW erfolgt dann nicht mehr über Dampf, sondern über Heißwasser. Die geplante Änderung des MHKW durch Errichtung und Betrieb einer Wärmeauskopplungsstation wird im Rahmen eines Änderungsverfahrens nach § 16 BImSchG beantragt werden. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag gemäß 17. BImSchV des BImSchG wurde bereits mit der Genehmigungsbehörde vorbesprochen und wird parallel zu diesem Vergabeverfahren eingereicht. Eigentümer der Wärmeauskopplungsstation ist der ZAS. Betreiber des MHKW und damit auch der Wärmeauskopplungsstation bis zur Schnittstelle der FW-Leitung (Planungsgrenze) im Sinne des BImSchG ist die ENTEGA AG. Mit der Betriebsführung des MHKW und damit auch der Wärmeauskopplungsstation hat der ZAS im Rahmen des Betriebs- und Geschäftsführungsvertrags im Namen und für Rechnung des ZAS die ENTEGA (Bereich „Betriebsführung MHKW“) beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Auslegung, Planung, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Transport, Montagekontrollen, Inbetriebsetzungsüberwachung, Probebetrieb und Abnahme von FW-Heizkondensatoren der neuen Wärmeübergabestation. Die Grundkonzeption der zukünftigen Wärmeauskopplungsstation im MHKW Darmstadt basiert auf dem Prinzip, dass die Heizkondensatoren verfahrenstechnisch und aufstellungstechnisch in die MHKW-Anlage integriert werden. Im Gegensatz zum derzeitigen Konzept der Dampfversorgung der Fernwärmeheizzentrale Frankfurter-Str. (FWHZ-FS) wird die neue Wärmeauskopplungsstation mit FW-Heizkondensatoren (FW-HEIKOs) auf dem Betriebsgeländes des MHKW platziert. In der neuen Wärmeauskopplungsstation wird die Wärme über diese FW-HEIKOs ausgekoppelt. Die FW-HEIKOs sollen zukünftig Heißwasser direkt in eine Verbindungsleitungen zur FWHZ-FS auskoppeln. Die Wärmeauskopplungsstation wird auf die max. mögliche Wärmeleistung dimensioniert, die auf Basis des Betriebsbereiches der MHKW-Anlage auskoppelbar ist. Die FW-HEIKOs werden derart verschaltet, dass die max. Wärmeübertragungsleistung mit ausgeprägter Redundanz erzeugt werden kann. Die Wärmeauskopplungsstation besteht dabei aus einem (1) FW-HEIKO 1 und zwei (2) FW-HEIKO 2, bezeichnet mit FW-HEIKO 2a und FW-HEIKO 2b. Auf der Heißwasserseite sind die FW-HEIKO 1 und FW-HEIKO 2a bzw. FW-HEIKO 2b in Serie geschaltet. Das Heißwasser strömt bei hohem Wärmebedarf zuerst durch den FW-HEIKO 1 und dann durch den FW-HEIKO 2a oder FW-HEIKO 2b. Demzufolge erfolgt die Wärmeauskopplung auf der Heißwasserseite über 2 Stufen: In der ersten Stufe wird das aus dem FW-Netz stammende Rücklaufwasser im FW-HEIKO 1 aufgewärmt. Die Aufwärmung erfolgt nach FW-Wärmebedarf so weit als von den Heizdampfbedingungen möglich. Nach Heißwasseraustritt aus dem FW-HEIKO 1 folgt die zweite Stufe im FW-HEIKO 2a oder FW-HEIKO 2b. In dieser erfolgt gemäß dem FW-Wärmebedarf die restliche Aufwärmung des Heißwassers. Der Austritt aus der Wärmeauskopplungsstation im MHKW ist direkt an den FW-Vorlauf zur FWHZ-FS angebunden. Aufgrund der Platzverhältnisse, der beschränkten, zusätzlichen Gewichtslasten in die Gebäudekonstruktion und aufgrund der technischen Anforderungen sind die FW-HEIKO-Apparate nur als vollverschweißte Plattenwärmetauscher in stehender Ausführung zugelassen. Außerdem müssen alle FW-HEIKO-Apparate mit einem integrierten Unterkühlerteil gem. Auslegungsdaten ausgeführt sein. Ein externer Unterkühler ist nicht erlaubt. Die Unterkühlung ist durch Kondensatanstau und Unterkühlung im Kondensatanstau zu realisieren. Der FW-HEIKO 1 wird im Vakuum betrieben und muss vakuumdicht ausgeführt sein. Die FW-HEIKO 2a und FW-HEIKO 2b werden mit MD-Dampf beheizt. Die max. Wärmeübertragungsleistung des FW-HEIKO 1 beträgt ca. 31 MW bei einem Heizdampf im Betrieb von 0,9 bar a und ca. 108 °C, einem Heizdampfmassenstrom von ca. 13 kg/s, einer Heißwassereintrittstemperatur von 60 °C und einer Heißwasseraustrittstemperatur von ca. 90 °C. Die max. Wärmeübertragungsleistung des FW-HEIKO 2a und FW-HEIKO 2b beträgt für jeden der beiden Apparate ca. 70 MW bei einem Heizdampf im Betrieb von 5,2 bar a und ca. 180 °C, einem Heizdampfmassenstrom von ca. 28 kg/s, einer Heißwassereintrittstemperatur von 70 °C und einer Heißwasseraustrittstemperatur von ca. 130 °C. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber mit der vorliegenden Ausschreibung, die kompletten FW-HEIKO-Apparate mit dafür benötigten Lieferungen und Leistungen zu beschaffen. Dies umfasst die vollverschweißten Plattenwärmetauscher mit dem notwendigen Zubehör. Einrichtungen, die zur Ausrüstung der Fernwärme-Heizkondensatoren-Apparate gehören, wie interne Verrohrung mit Armaturen, Manometer, Thermometern, lokale Niveauanzeigen und Tragkonsolen für die Abstützung am bauseitigen Stahlbau gehören zum Lieferumfang. Zubehörteile, die zum Lieferumfang gehören, aber nicht angebaut werden können, werden lose mitgeliefert, nahe der Einbaustelle gelagert und zu einem späteren Zeitpunkt montiert.
Darmstadt, Germany
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden. Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsbedingungen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt 5.1.9 sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt 5.1.12 mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben, statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum ersten Verfahrensbrief über die unter Abschnitt 5.1.11 genannte elektronische Adresse abrufen können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.