Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung u Betrieb einer Einrichtung zur Pflege u Unterbringung pflegebedürftiger Menschen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimemkh777.0001MHMarkt Höchberg
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Deadline7 days left3 Aug 2026, 00:00
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Identifier
mkh777.0001
Contract type
Deadline
3 Aug 2026, 00:00
CPV codes
45000000 - Construction work71320000 - Engineering design services85310000 - Social work services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
17 Jun 2026, 17:35

Overview

Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung und zum anschließenden Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum im Ortsteil Hexenbruch, Höchberg.

Albert-Schweitzer-Straße 51, Höchberg, 97204, Würzburg, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMZ97#

Der Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt.

Albert-Schweitzer-Straße 51, Höchberg, 97204, Würzburg, Germany

1. Bewerber-/Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- /Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftrags-fall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- /Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bieter-gemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Ver-halten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getrof-fen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Aus-schluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. 3. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungs-nachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

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Timeline

17 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

17 Jun 2026, 17:35

Issued at

Publication

20 Jul 2026, 08:00

LOT-0001 Participation request reception period

Deadline

03 Aug 2026, 00:00

LOT-0001 - Invitation submission period

Milestone

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

MH

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.