VDE 8.1 Nürnberg – Bamberg | Projektsteuerung Güterzugtunnel Fürth Los 1 + Los 2
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Key information
Overview
VDE 8.1 Nürnberg – Bamberg | Projektsteuerung Güterzugtunnel Fürth Los 1: Gesamtprojektsteuerung, Projektsteuerung Umbau Süd und Bau Güterzugtunnel kmG 4,5 - kmG 13,674 Los 2: Projektsteuerung Bereich Fürth Nord inklusive EÜ AS Steinach kmG 13,674 - kmG 16,840
Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.