Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung der Lose C, D und E
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Key information
Overview
Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) für die Liegenschaften der Stadt Bergisch Gladbach.
Die Überwachung der Leistung obliegt dem Fachbereich 8-24, Gebäude- und Grundstücksverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus der Stadt Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23 in 51469 Bergisch Gladbach. Die Erfüllungsorte sind in den Leistungsverzeichnissen der Stadt Bergisch Gladbach - LV_Bauhof, LV_Friedhöfe, LV_Grundreinigung,LV_ Klärwerk, LV_Schule&TH sowie LV_Verwaltung - mit aufgeführt., Bergsich Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDGB6# Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Hinweis: Die Stadtverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist vom 28.12.2026 bis zum 04.01.2027 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt. Fragen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.
Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens mit Leistungen der Unterhalts- und Grundreinigung ist in drei Teillose aufgeteilt. Die genaue Aufteilung pro Los und die Anschriften aller Liegenschaften sind unter Punkt 4 - Besondere Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bergisch Gladbach - mit aufgelistet. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert in den Leistungsverzeichnissen (müssen vom Auftragnehmer den jeweiligen Objekten angepasst werden), der Leistungsbeschreibung und der Kalkulationsdatei Unterhalts- und Grundreinigung beschrieben. Für die verschiedenen Räumlichkeiten wird jeweils in einem entsprechenden Leistungsverzeichnis die Durchführung und die Häufigkeiten von Reinigungsarbeiten vorgegeben, darüber hinaus noch unterteilt nach Bereichen und/oder Gegenständen. Die Leistungsbeschreibung definiert darüber hinaus die Reinigungsverfahren und Reinigungsmethoden bezüglich der Vollreinigung, der Sichtreinigung, der Abfallentsorgung und der Grundreinigung.
Die Überwachung der Leistung obliegt dem Fachbereich 8-24, Gebäude- und Grundstücksverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus der Stadt Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23 in 51469 Bergisch Gladbach. Die Erfüllungsorte sind in den Leistungsverzeichnissen der Stadt Bergisch Gladbach - LV_Bauhof, LV_Friedhöfe, LV_Grundreinigung,LV_ Klärwerk, LV_Schule&TH sowie LV_Verwaltung - mit aufgeführt., Bergsich Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany
Bewertung der Angebote: Bieter können Angebote für ein, mehrere oder sämtliche Lose abgeben. Zur Sicherstellung einer angemessenen Verteilung der Leistungen und zur Förderung des Wettbewerbs wird die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf maximal zwei Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung § 30 Abs. 1 VgV). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zunächst für jedes Los gesondert nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Erweist sich ein Bieter für mehr als zwei Lose als Bestbieter, erhält er den Zuschlag für die beiden Lose mit dem höchsten Punktwert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für die weiteren Lose wird der Zuschlag dem jeweils nächstplatzierten Bieter erteilt, dessen Angebot wertbar ist und der seinerseits die Zuschlagslimitierung noch nicht erreicht hat. Die Prüfung wird fortgeführt, bis für alle Lose ein zuschlagsfähiges Angebot ermittelt ist. Bietergemeinschaften gelten bei der Anwendung der Zuschlagslimitierung als ein Bieter. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt grundsätzlich in 4 Schritten: 1. Überprüfung aller Angebote auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit. Ausschluss von formal oder inhaltlich mangelhaften Angeboten. Bis zu einer zu bestimmenden Nachfrist können Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. 2. Überprüfung der Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien. Insbesondere wird sichergestellt, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. 3. Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Ausgeschlossen werden Angebote, die offenbar in einem preislichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Falls der Preis im Verhältnis zu der erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung darüber (§ 60 Abs. 1 VgV). 4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Kontrolle über die Erfüllung der geforderten Zuschlagskriterien. Übertragung der Ergebnisse in eine Bewertungsmatrix mit Verrechnung der jeweils vorher festgelegten Gewichtung. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§§ 58, 59 VgV). Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens mit Leistungen der Unterhalts- und Grundreinigung ist in drei Teillose aufgeteilt. Die genaue Aufteilung pro Los und die Anschriften aller Liegenschaften sind unter Punkt 4 - Besondere Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bergisch Gladbach - mit aufgelistet. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert in den Leistungsverzeichnissen (müssen vom Auftragnehmer den jeweiligen Objekten angepasst werden), der Leistungsbeschreibung und der Kalkulationsdatei Unterhalts- und Grundreinigung beschrieben. Für die verschiedenen Räumlichkeiten wird jeweils in einem entsprechenden Leistungsverzeichnis die Durchführung und die Häufigkeiten von Reinigungsarbeiten vorgegeben, darüber hinaus noch unterteilt nach Bereichen und/oder Gegenständen. Die Leistungsbeschreibung definiert darüber hinaus die Reinigungsverfahren und Reinigungsmethoden bezüglich der Vollreinigung, der Sichtreinigung, der Abfallentsorgung und der Grundreinigung.
Die Überwachung der Leistung obliegt dem Fachbereich 8-24, Gebäude- und Grundstücksverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus der Stadt Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23 in 51469 Bergisch Gladbach. Die Erfüllungsorte sind in den Leistungsverzeichnissen der Stadt Bergisch Gladbach - LV_Bauhof, LV_Friedhöfe, LV_Grundreinigung,LV_ Klärwerk, LV_Schule&TH sowie LV_Verwaltung - mit aufgeführt., Bergsich Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany
Bewertung der Angebote: Bieter können Angebote für ein, mehrere oder sämtliche Lose abgeben. Zur Sicherstellung einer angemessenen Verteilung der Leistungen und zur Förderung des Wettbewerbs wird die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf maximal zwei Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung § 30 Abs. 1 VgV). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zunächst für jedes Los gesondert nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Erweist sich ein Bieter für mehr als zwei Lose als Bestbieter, erhält er den Zuschlag für die beiden Lose mit dem höchsten Punktwert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für die weiteren Lose wird der Zuschlag dem jeweils nächstplatzierten Bieter erteilt, dessen Angebot wertbar ist und der seinerseits die Zuschlagslimitierung noch nicht erreicht hat. Die Prüfung wird fortgeführt, bis für alle Lose ein zuschlagsfähiges Angebot ermittelt ist. Bietergemeinschaften gelten bei der Anwendung der Zuschlagslimitierung als ein Bieter. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt grundsätzlich in 4 Schritten: 1. Überprüfung aller Angebote auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit. Ausschluss von formal oder inhaltlich mangelhaften Angeboten. Bis zu einer zu bestimmenden Nachfrist können Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. 2. Überprüfung der Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien. Insbesondere wird sichergestellt, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. 3. Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Ausgeschlossen werden Angebote, die offenbar in einem preislichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Falls der Preis im Verhältnis zu der erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung darüber (§ 60 Abs. 1 VgV). 4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Kontrolle über die Erfüllung der geforderten Zuschlagskriterien. Übertragung der Ergebnisse in eine Bewertungsmatrix mit Verrechnung der jeweils vorher festgelegten Gewichtung. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§§ 58, 59 VgV). Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Die Gesamtleistung des Vergabeverfahrens mit Leistungen der Unterhalts- und Grundreinigung ist in drei Teillose aufgeteilt. Die genaue Aufteilung pro Los und die Anschriften aller Liegenschaften sind unter Punkt 4 - Besondere Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Bergisch Gladbach - mit aufgelistet. Die ausgeschriebene Leistung wird detailliert in den Leistungsverzeichnissen (müssen vom Auftragnehmer den jeweiligen Objekten angepasst werden), der Leistungsbeschreibung und der Kalkulationsdatei Unterhalts- und Grundreinigung beschrieben. Für die verschiedenen Räumlichkeiten wird jeweils in einem entsprechenden Leistungsverzeichnis die Durchführung und die Häufigkeiten von Reinigungsarbeiten vorgegeben, darüber hinaus noch unterteilt nach Bereichen und/oder Gegenständen. Die Leistungsbeschreibung definiert darüber hinaus die Reinigungsverfahren und Reinigungsmethoden bezüglich der Vollreinigung, der Sichtreinigung, der Abfallentsorgung und der Grundreinigung.
Die Überwachung der Leistung obliegt dem Fachbereich 8-24, Gebäude- und Grundstücksverwaltung im Gustav-Lübbe-Haus der Stadt Bergisch Gladbach, Scheidtbachstraße 23 in 51469 Bergisch Gladbach. Die Erfüllungsorte sind in den Leistungsverzeichnissen der Stadt Bergisch Gladbach - LV_Bauhof, LV_Friedhöfe, LV_Grundreinigung,LV_ Klärwerk, LV_Schule&TH sowie LV_Verwaltung - mit aufgeführt., Bergsich Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis, Germany
Bewertung der Angebote: Bieter können Angebote für ein, mehrere oder sämtliche Lose abgeben. Zur Sicherstellung einer angemessenen Verteilung der Leistungen und zur Förderung des Wettbewerbs wird die Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf maximal zwei Lose begrenzt (Zuschlagslimitierung § 30 Abs. 1 VgV). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt zunächst für jedes Los gesondert nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Erweist sich ein Bieter für mehr als zwei Lose als Bestbieter, erhält er den Zuschlag für die beiden Lose mit dem höchsten Punktwert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Für die weiteren Lose wird der Zuschlag dem jeweils nächstplatzierten Bieter erteilt, dessen Angebot wertbar ist und der seinerseits die Zuschlagslimitierung noch nicht erreicht hat. Die Prüfung wird fortgeführt, bis für alle Lose ein zuschlagsfähiges Angebot ermittelt ist. Bietergemeinschaften gelten bei der Anwendung der Zuschlagslimitierung als ein Bieter. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt. Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt grundsätzlich in 4 Schritten: 1. Überprüfung aller Angebote auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit. Ausschluss von formal oder inhaltlich mangelhaften Angeboten. Bis zu einer zu bestimmenden Nachfrist können Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. 2. Überprüfung der Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien. Insbesondere wird sichergestellt, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt. 3. Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Ausgeschlossen werden Angebote, die offenbar in einem preislichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Falls der Preis im Verhältnis zu der erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung darüber (§ 60 Abs. 1 VgV). 4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Kontrolle über die Erfüllung der geforderten Zuschlagskriterien. Übertragung der Ergebnisse in eine Bewertungsmatrix mit Verrechnung der jeweils vorher festgelegten Gewichtung. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§§ 58, 59 VgV). Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen