Unfalldatenschreiber
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Key information
Overview
Beschaffung neuer Geräte und weitere Komponenten im Bereich Unfalldatenschreiber, deren Instandhaltung, Reparatur und Wartung sowie Ersatzmaterial für bestehende Geräte für die kommenden 10 Jahre (2027 – 2036)
Mobatime AG – Stettbachstrasse 5, 8600 Dübendorf – CHF 10269500.00 (MWST: full)
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Mobatime AG in Dübendorf. Aufgrund technischer Besonderheiten und zur Gewährleistung der Kompatibilität mit den bestehenden Unfalldatenschreibern und deren Komponenten kann die Leistung ausschliesslich durch die Mobatime AG erbracht werden. Eine angemessene Alternative besteht nicht.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.