Umbau und Sanierung ehemaliges Kasernengebäude 4004 zu einem Familienzentrum, Ludwigshöhviertel - Aufzugsanlage
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Key information
Overview
Geplant ist der Umbau und die Sanierung des ehemaligen Kasernengebäudes 4004 zu einem Familienzentrum mit Integration eines Jugendzentrums und Räumen für die Gemeinwesenarbeit sowie die Gestaltung neuer Freianlagen im Außenbereich. Das Gebäude ist Teil des Bildungscampus der Stadt Darmstadt. Der Bildungscampus wird in Zukunft aus vier Gebäuden bestehen: aus dem Familienzentrum im Süden, dem ehemaligen Kasernengebäude 4001 (zukünftige Nutzung unbekannt) im Westen sowie den Neubauten der Kita Ludwigshöhviertel und der Grundschule Ludwigshöhviertel. Das ehemalige Kasernengebäude 4004 wird kernsaniert und umfasst ein Keller- und drei Obergeschossen. Zentral im Gebäude wird eine Aufzugsanlage mit 4 Haltestellen installiert. Damit wird eine barrierefreie Erschließung geschaffen. Schachtmaße (B x T) ca. 1600 mm x 1760 mm Schachtgrube max. 500 mm Schachtkopf bis 3000 mm Förderhöhe ca. 10,60 m Haltestellen 4 Zugänge 4 Türen; einseitig Ausführungszeiten: Beginn Abstimmung der Planung: 21.08.2026 Leistungsbeginn Baustelle: 12.07.2027 Fertigstellung (abnahmereif): 06.08.2027
Zusätzliche Informationen Mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. 2. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen („Verpflichtungserklärung (HVTG)“) 3. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung („Erklärung_RUS_Sanktionen“). 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 6 Abs. 2 Nr. 2 EU VOB/A. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern, § 16a Abs. 1 EU VOB/A. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" und/oder "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zu verwenden. 7. Bieterfragen dürfen bis 10 Kalendertage vor Angebotsfrist über das Kommunikationstool der Vergabeplattform gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB i.V.m § 6e EU VOB/A und Erklärung zur Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LKSG, und HVTG.