Um- und Neubau Rathaus Grefrath - Linoleum-Bodenbelagsarbeiten
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Linoleum-Bodenbelagsarbeiten
Rathausplatz 3, Grefrath, 47929, Viersen, Germany
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; 3. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen; 4. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung zur Eignung, die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) und die Abfrage KMU einzureichen. 5. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt zu bestätigen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e Abs. 1, 4 VOB/A/EU; § 6e Abs. 6 VOB/A/EU; §§ 123, 124 GWB; § 21 AEntG; § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG / Art. 5k VO (EU) 833/2014) Das Nichtvorliegen der vorstehend genannten Ausschlussgründe ist nach Maßgabe der Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Dies umfasst auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen). Das Fehlen oder die Unvollständigkeit der geforderten Eigenerklärungen kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ergänzende Nachweise oder Bescheinigungen zu verlangen. 6. Nach Auftragsvergabe und vor Baubeginn ist die Urkalkulation einzureichen. Die nach der Auftragsvergabe einzureichende Urkalkulation bleibt verschlossen. Dem Auftraggeber ist es jedoch gestattet, die Urkalkulation zur Prüfung von Nachträgen, zur Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung sonstiger vertraglicher Leistungen zu öffnen und einzusehen. Nach Abnahme der Gesamtleistung wird die Urkalkulation dem Auftragnehmer zurückgegeben. 7. Der Auftragnehmer hat einen eigenen Baufristenplan als detaillierten Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen aufzustellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Vertraglich vereinbarte Zwischentermine sind aufzunehmen. Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Baufristenplan des AN ist dem AG spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich, zu übergeben. 8. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer min. 1 der deutschen Sprache befähigter, ausgebildeter Facharbeiter und/oder Meister seines Unternehmens auf der Baustelle anwesend ist. 9. Die Umweltdaten des Bodenbelages für den gesamten Lebenszyklus mittels gültiger EPD müssen nachgewiesen werden: Das zu verwendende Linoleum muss als CO2-neutrales Bauprodukt nachgewiesen werden. Das zu verwendende Linoleum muss zu mindestens 95% aus natürlichen Rohstoffen bestehen. Das zur Produktion verwendete Holzmehl im Linoleum muss nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden (Nachweis der Gleichwertigkeit bei Verwendung von zu PEFC oder FSC gleichwertigen Zertifikaten oder Einzelnachweisen der FSC- oder PEFC-Kriterien für die verwendeten Holzprodukte). Der Hersteller des gelieferten Bodenbelages verpflichtet sich, beim vorliegenden Objekt die bei der Verlegung anfallenden Verschnittreste zurückzunehmen, um diese im Rahmen des werkseigenen Rücknahme-Programms zum Umweltschutz zu recyceln und diese als Rohstoff bei der Herstellung neuer Beläge wiederzuverwerten. 10. Der Auftraggeber (AG) stellt zentrale Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sowie mobile Toiletten und einen Sanitärcontainer bauseits zur Verfügung. Die Kosten für die Ersteinrichtung und die laufenden Verbrauchs- und Nutzungsgebühren trägt zunächst der AG. Dem Auftragnehmer (AN) bleibt es freigestellt, eigene Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser, eigene Zähler sowie eigene mobile Toiletten und Sanitärcontainer einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben. Nutzt der AN die vom AG bereitgestellten oben genannten Einrichtungen (vorherige Anzeige beim AG erforderlich), beteiligt er sich prozentual an den Kosten für den Verbrauch und die Nutzung. Die Umlage beträgt pauschal für Baustrom, Bauwasser, mobile Toiletten / Sanitärcontainer in Summe 0,25 % der Netto-Schlussrechnungssumme. Die Begleichung der Umlage erfolgt mit den einzelnen Rechnungen des AN. 11. Der AG hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, deren Kosten auf die einzelnen Gewerke umgelegt werden. Zur Begleichung dieser Kosten ist eine entsprechende Umlage in Höhe von 0,25 % der Schlussrechnungssumme netto vorgesehen. Die Begleichung der Umlage erfolgt mit den einzelnen Rechnungen des AN.
Die Gemeinde Grefrath plant die Modernisierung und Neugestaltung des Rathauses - hierzu soll der denkmalwürdige Altbestand modernisiert und durch einen neuen zwei- bzw. dreigeschossigen (Splitlevel), nicht unterkellerten Neubau erweitert werden. Dieser schließt mittels eines kleinen Verbindungsbaus barrierefrei an den bestehenden Altbau an. Der bauseitige Rohbau besteht aus einem Stahlbeton-Kern in überwiegend Ortbetonbauweise sowie aus einschaligem Mauerwerk der Außenwände (Nordfassade und beide Giebelseiten). Die Zimmerarbeiten ergänzen den Rohbau durch ein zweigeschossiges Holz-Tragwerk und einen vorgelagerten Balkon auf der Südseite sowie das Dachtragwerk auf Nord- und Südseite. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen inkl. aller Vor- und Nacharbeiten: - 1.700 m² Linoleum-Bodenbelagsarbeiten - ca. 1.650 m Sockelleisten aus Nadelholz
Rathausplatz 3, Grefrath, 47929, Viersen, Germany
Es gelten folgende als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen: Linoleumsarbeiten Neubau: 25.01.2027 bis 16.03.2027 Linoleumsarbeiten Altbau: 18.03.2027 bis 02.04.2027