Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime114_2026GEGöttinger Entsorgungsbetriebe
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Deadline23 days left17 Sept 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
Deadline
17 Sept 2026, 08:00
CPV codes
90500000 - Refuse and waste related services
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
18 Aug 2026, 13:01

Overview

Übernahme und Verwertung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, gesammelt im System Wertstofftonne, aus dem Stadtgebiet Göttingen Zum 01.01.2024 wurde in der Stadt Göttingen eine Wertstofftonne zur Erfassung von Leichtstoffverpackungen (LVP) aus Metallen, Kunststoffen und Verbundstoffen und zusätzlich stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) eingeführt. Hierfür haben sich die dualen Systembetreiber mit der Stadt Göttingen auf ein Gebietsteilungsmodell geeinigt. Gegenstand der Ausschreibung sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche ab dem 01.01.2024 in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden müssen. Die Menge des zu übernehmenden Wertstoffsammelgemisches beläuft sich voraussichtlich auf 1.150 Mg im ausgeschriebenen Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd und Störstoffe.

Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet., Göttingen, 37079, Göttingen, Germany

1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 ­ Z3­3­3194­1­36­09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/ Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.09.2026, ­10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-­Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester­ und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter­ bzw. Nachauftragnehmer. 9) Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. 10) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs­ oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, • lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - Das ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen. Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP. Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP) beträgt ca. 1.150 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw. Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510 Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.

Leistungsort und Übernahme des Wertstoffsammelgemisches: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl (BVA Königsbühl), Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der Auftragnehmer transportiert das Abfallgemisch sodann zu den Behandlungsanlagen gemäß Angebot, wo die weitere Behandlung stattfindet. Die Abholtermine werden für die jeweilige Woche vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in der jeweiligen Vorwoche terminiert sobald eine hinreichende bzw. wirtschaftliche Transporteinheit bereitsteht., Göttingen, 37079, Göttingen, Germany

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.