Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus Landkreis und Landeshauptstadt München ab 01.01.2027

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime26/02 biomüllLELandratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
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Deadline1,212 days left31 Dec 2029, 00:00
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Identifier
Contract type
Deadline
31 Dec 2029, 00:00
CPV codes
90500000 - Refuse and waste related services90510000 - Refuse disposal and treatment
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
Publication date
1 Jun 2026, 07:16

Overview

Gegenstand der Vergabe ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2027 für eine Dauer von drei Jahren (bis 31.12.2029) zzgl. zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die zu vergebende Leistung ist in drei Gebietslose aufgeteilt, welche - in Anlehnung an die Aufteilung bei einer früheren Vergabe - wie folgt bezeichnet werden - Los 1a (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme, Transport, Verwertung - Los 1b (ein Teil des früheren Loses 1) Übernahme Transport, Verwertung -Los 4 Übernahme und Verwertung ggf. einschl. Betrieb Umladestation und Transporte

Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für die Lose 1a und 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach und für Los 4 die vom Bieter benannte Umladestelle (sofern einschlägig) bzw. eine Verwertungsanlage. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung. , Brunnthal, 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet, München, Germany

Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Formular Nr. 12 der Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av272905-eu ) einzureichen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Die Eigenerklärung zur (geplanten) Zertifizierung des Bieters gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb für die von seinem Angebot umfassten Leistungen nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (Formular 4) muss spätestens zu Leistungsbeginn vorliegen (Ausführungsbestimmung). Zum Nachweis der Einhaltung der fachlichen Anforderungen an das bei der Verwertung erzeugte Produkt muss spätestens zum Leistungsbeginn das Gütezeichen Gärprodukt (RAL-GZ 245 fest und/oder flüssig oder vergleichbar) oder Frischkompost (RAL-GZ 251 oder vergleichbar) vorliegen und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten (Ausführungsbestimmung). Als vergleichbar wird z.B. das Qualitätszeichen „Kompost“ bzw. Kompost flüssig“ der Fachvereinigung Bayerischer Kompostherstel- ler e.V. oder ein Nachweis der Zertifizierungseinrichtung anerkannt, der die weitgehend erfolgreich abgeschlossene Zertifizierung be- scheinigt.

Das Entsorgungsgebiet von Los 1a umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Grünwald, Oberhaching, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen und den ZVMSO (Aying, Brunnthal, Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Putzbrunn) des Landkreisgebiets München.

Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1a die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung. , Brunnthal, 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet, München, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder Vergabeverfahren können nur von auf der Plattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Wird eine Auskunft erst sechs Kalendertage oder weniger vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten, so ist nicht von einer rechtzeitigen Anfrage auszugehen und der Bieter muss damit rechnen, dass seine Frage nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden kann (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Vergabestelle ist grundsätzlich bemüht, auch solche Anfragen noch zu beantworten. Im wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Auskünfte aber so früh wie möglich eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen per E-Mail eingegangen sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

Das Entsorgungsgebiet von Los 1b umfasst die Gemeinden Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ottobrunn und Unterhaching des Landkreisgebiets München und Teile der Landeshauptstadt München (für eine mit dem Landkreis vereinbarte Jahresmenge von voraussichtlich ca. 3700 Mg/a)

Ort der Leistungserbringung ist für die Übernahme der Abfälle für das Los 1b die Umladestation an die Bioabfallvergärungsanlage Kirchstockach, Taufkirchner Straße 1, 85649 Kirchstockach. Dies gilt jedenfalls ab Leistungsbeginn bis zum 31.12.2027, für die Zeit ab dem 01.01.2028 kann sich dies ändern. Zur Ermöglichung von Rückbauarbeiten auf dem Gelände der Umladestation in Kirchstockach wird der Umladebetrieb ggf. ab dem 01.01.2028 eingestellt. Dies allerdings nur, sofern der Bestbieter eine alternative Umladestation anbietet, deren Nutzung sich für die Restlaufzeit des Vertrages als für den Auftraggeber wirtschaftlicher erweist als ein Weiterbetrieb der Umladestation Kirchstockach oder einer anderen vom Landkreis zu stellenden Umladestation. Die Beauftragung der Nutzung der Umladestation erfolgt nach Bedarf. Das Angebot einer solchen wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet. Für die Verwertung ist jeweils die Anlage des Bieters der Ort der Leistungserbringung. , Brunnthal, 85649, die Postleitzahl 85649 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Gemeinde Brunnthal in deren Ortsteil Kirchstockach sich die Umladestation befindet, München, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Das Entsorgungsgebiet von Los 4 umfasst die Gemeinden Aschheim, Garching, Ismaning, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterschleißheim des Landkreisgebiets München.

Aufgrund der geographischen Lage bzw. größeren Entfernung des Loses 4 zur Umladestation in Kirchstockach und der dortigen, begrenzten Kapazitäten, werden die Bioabfälle aus dem Entsorgungsgebieten für Los 4 durch die Sammelfahrzeuge entweder direkt zur Verwertungsanlage des AN (oder zu einer vom ihm angegebenen Umladestation, s.u.) gebracht. Befindet sich die Verwertungsanlage des AN innerhalb einer maximalen Entfernung (Radius / Luftlinie) von 26 km zu den Koordinaten des Mittelpunkts (Abfallschwerpunkt) von Los 4 wird der Bioabfall vom AG oder von den von den Kommunen beauftragten Dritten direkt zur Verwertungsanlage gebracht: Die folgenden Koordinaten von Los 4 wurden vom Mittelpunkt des Loses aus berechnet: Google Maps Koordinaten: 48.22915466430553, 11.654147049107003 Befindet sich die vom AN benannte Verwertungsanlage außerhalb des vorgenannten Radius, ist vom AN spätestens zum Leistungsbeginn eine Übergabestelle innerhalb dieses Radius zur Übergabe der Bioabfallmengen zu stellen. Den Transport der Bioabfallmengen von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage hat der AN in diesem Fall selbsttätig und in eigener Verantwortung zu organisieren und erbringen. Angebote, die eine Verwertungsanlage in der Nähe des Mittelpunkts von Los 4 vorsehen, erhalten im Rahmen der Zuschlagskriterien insb. aus ökologischen Erwägungen entsprechende Zusatzpunkte für eine geringe Transportentfernung (vgl. Ziff. 11.2.3 der Bewerbungsbedingungen). Für den (etwaigen) Transport des Bioabfalls aus dem Einzugsgebiet von Los 4 von einer von ihm zu stellenden Umladestation zur Verwertungseinrichtung sind vom AN die hierfür erforderlichen, geeigneten und zugelassenen Transportbehältnisse und/ oder Spezialfahrzeuge einzusetzen, die dem Stand der Technik sowie den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen sowie uneingeschränkt für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Für alle im Rahmen der Leistungserbringung erfolgenden Transporte sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (vgl. Formblatt F6 zur technischen Ausrüstung). Dies betrifft insb. den ggf. erforderlichen Transport des Bioabfalls von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, aber auch etwaige Nachtransporte, etwa von Störstoffen zur Beseitigung. , Garching b. München, 85748 die Postleitzahl 85748 steht exemplarisch für die Postleitzahl der Stadt Garching b. München die Teil des Entsorgungsgebiets von Los 4 ist. Näheres siehe "Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort", München, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Contracting authorities1

Lots3

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.