Überlassung und Weiterentwicklung einer Softwarelösung einer digitalen Bauwerksprüfung und -Verwaltung
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Key information
Overview
Die HPA betreibt eine komplexe IT-Infrastruktur im KRITIS-Umfeld und verantwortet zugleich eine Vielzahl von Ingenieur- und Infrastrukturbauwerken im Zuständigkeitsbereich des Hamburger Hafens. Bauwerksprüfungen werden bereits digital, mobil und - soweit geeignete Modelle vorliegen - auch modellbasiert durchgeführt. Eine durchgängig modellbasierte Bauwerksverwaltung ist derzeit jedoch noch nicht umgesetzt. Die HPA setzt in Kooperation mit dem Bundesverkehrsministerium das Projekt "Digitaler Zwilling Haupthafenroute" um. Dieses Projekt verfolgt die Entwicklung innovativer Methoden zu Verbesserung des Erhaltungsmanagements. Teil dessen ist die Beschaffung und Entwicklung einer digitalen, standardisierten und zukunftsfähigen Softwarelösung, die die bestehende digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung aufgreift und zu einer ganzheitlichen Lösung für Bauwerksprüfung und Bauwerksverwaltung weiterentwicklungsfähig ausgestaltet. Die Kooperation und das Projekt laufen bis 31.12.2027. Bis dahin müssen alle aufgeführten Entwicklungen umgesetzt sein. Darüber hinaus wird die Software im Betrieb der HPA unbefristet eingesetzt und gepflegt sowie ggf. angepasst und weiterentwickelt. Ziel ist daher die Beschaffung einer digitalen, standardisierten und zukunftsfähigen Softwarelösung, die die bestehende digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung aufgreift und zu einer ganzheitlichen Lösung für Bauwerksprüfung und Bauwerksverwaltung weiterentwicklungsfähig ausgestaltet. Der Systemvertrag für die Digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung und -Verwaltung beinhaltet die Überlassung, Erstellung, Pflege und Anpassung sowie Weiterentwicklung und wird unbefristet abgeschlossen. Das Laufzeitende und zugleich die Mindestvertragsdauer vom 31.12.2027 bezieht sich somit auf das Kooperationsprojekt zwischen dem Bundesverkehrsministerium, BIM.Hamburg und der HPA. Die Mindestvertragsdauer entspricht der Dauer der Kooperation.
Hamburg, 20457, Hamburg, Germany
Zusätzliche Informationen 1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO. 2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren. 3.) Unter www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. 4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind. 5.) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kapitel 5 in den Informationen zum Bewerberbogen. 6.) Nachunternehmer: Siehe Kapitel 6 in den Informationen zum Bewerberbogen. 7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden. 8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform zu stellen. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungs- und spätere Ausschreibungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO) vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge und Angebote erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen. 9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Hinweis: Bewertungskriterien gem. Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen. Nachforderungen gemäß § 51 SektVO bleiben vorbehalten. Bewertungsrelevante Eignungsdokumente, die für die Auswahl der Bewerber maßgeblich sind, sind jedoch nicht nachforderbar. 10.) Die gemäß Rangreihenfolge am besten geeigneten Bewerber (max. 3) mit den höchsten Punktzahlen erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist die maximal vorgesehene Anzahl der Bewerber für die Überführung in das Verhandlungsverfahren erreicht und befinden sich zudem weitere Bewerber auf ranggleicher Position, wird die Anzahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren dementsprechend erhöht. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. 11.) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote im anschließenden Verhandlungsverfahren zunächst anhand der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen in formaler Hinsicht überprüfen. Dabei wird der Auftraggeber die Regelungen des §51 SektVO berücksichtigen. Können die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Verfahren. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich prüfen. Hierzu wird der Auftraggeber die von den Bietern angegebenen Preise auf deren Angemessenheit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass ein Angebot unangemessen hoch bzw. niedrig erscheint, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, die angebotenen Preise gemäß §51 SektVO aufzuklären. Der Auftraggeber behält sich vor, auf das erste verbindliche Angebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. 12.) Die Ausschreibung ist für Klein- und Mittelständische Unternehmen geeignet. 13.) Es ist beabsichtigt die Leistungen über einen EVB-IT Systemvertrag zu vereinbaren. Von beiden Vertragsparteien muss daher die grundsätzliche Einigung bestehen, den EVB-IT Systemvertrag und die dazugehörigen AGB zu vereinbaren. Im Einzelfall würden wir Anpassungen akzeptieren. In dem jeweiligen Fall bitten wir eine ausführliche Begründung inkl. einer Darstellung der Interessenlage mit Bezug auf diese Ausschreibung darzustellen, so dass wir dies rechtlich prüfen können.
Die HPA betreibt eine komplexe IT-Infrastruktur im KRITIS-Umfeld und verantwortet zugleich eine Vielzahl von Ingenieur- und Infrastrukturbauwerken im Zuständigkeitsbereich des Hamburger Hafens. Bauwerksprüfungen werden bereits digital, mobil und - soweit geeignete Modelle vorliegen - auch modellbasiert durchgeführt. Eine durchgängig modellbasierte Bauwerksverwaltung ist derzeit jedoch noch nicht umgesetzt. Die HPA setzt in Kooperation mit dem Bundesverkehrsministerium das Projekt "Digitaler Zwilling Haupthafenroute" um. Dieses Projekt verfolgt die Entwicklung innovativer Methoden zu Verbesserung des Erhaltungsmanagements. Teil dessen ist die Beschaffung und Entwicklung einer digitalen, standardisierten und zukunftsfähigen Softwarelösung, die die bestehende digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung aufgreift und zu einer ganzheitlichen Lösung für Bauwerksprüfung und Bauwerksverwaltung weiterentwicklungsfähig ausgestaltet. Die Kooperation und das Projekt laufen bis 31.12.2027. Bis dahin müssen alle aufgeführten Entwicklungen umgesetzt sein. Darüber hinaus wird die Software im Betrieb der HPA unbefristet eingesetzt und gepflegt sowie ggf. angepasst und weiterentwickelt. Ziel ist daher die Beschaffung einer digitalen, standardisierten und zukunftsfähigen Softwarelösung, die die bestehende digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung aufgreift und zu einer ganzheitlichen Lösung für Bauwerksprüfung und Bauwerksverwaltung weiterentwicklungsfähig ausgestaltet. Der Systemvertrag für die Digitale und modellbasierte Bauwerksprüfung und -Verwaltung beinhaltet die Überlassung, Erstellung, Pflege und Anpassung sowie Weiterentwicklung und wird unbefristet abgeschlossen. Das Laufzeitende und zugleich die Mindestvertragsdauer vom 31.12.2027 bezieht sich somit auf das Kooperationsprojekt zwischen dem Bundesverkehrsministerium, BIM.Hamburg und der HPA. Die Mindestvertragsdauer entspricht der Dauer der Kooperation.
Hamburg, 20457, Hamburg, Germany
26 Jun 2026, 00:00
Requested publication date
Publication
26 Jun 2026, 13:08
Issued at
Publication
28 Jul 2026, 08:00
LOT-0000 Participation request reception period
Deadline
01 Nov 2026, 00:00
LOT-0000 - Procurement project planned period start
Milestone
None recorded.