Überlassung einer Software für Identitymanagement, Governance und Administration (IGA) und weitere zur Überlassung vereinbarte Leistungen, inkl. Wartung
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von Software für Identitymanagement, Governance und Administration (IGA) (On Premise) inkl. Implementierung und Wartung.
., ., Region Hannover, Germany
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von Software für Identitymanagement, Governance und Administration (IGA) (On Premise) inkl. Implementierung und Wartung.
., ., Region Hannover, Germany
Kritische Aufgaben gemäß § 47 Abs. 5 VgV Die BG-Phoenics GmbH definiert die in der Leistungsbeschreibung erfassten Leistungen zur Konzeption der Architektur der ausgeschriebenen Lösung als kritische Aufgabe im Sinn des § 47 Abs. 5 VgV. Dazu gehören die Leistungen des technischen Aufbaus der verschiedenen technischen Komponenten, um die in Ziffer 4 definierten Projektziele und die künftige Ausrichtung der IGA-Lösung einschließlich der Zielarchitektur gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung umzusetzen und digitale Identitäten, Benutzerkonten und sonstige Kennungen einschließlich administrativer und technischer Konten sowie die diesen zugeordneten Rollen, Zugriffsrechte und Berechtigungen in den angebundenen Zielsystemen zentral und automatisiert zu verwalten, zu steuern und zu kontrollieren. Hierzu gehören insbesondere: • Konzeption und Festlegung der technischen Gesamt- und Lösungsarchitektur der IGA-Lösung einschließlich der wesentlichen Architekturprinzipien • Konzeption der Integrations- und Schnittstellenarchitektur einschließlich der grundlegenden Festlegung des Zusammenwirkens von IGA-Lösung, Quellsystemen, Zielsystemen und weiteren zentralen IT-Komponenten • Konzeption der Identity-, Account-, Rollen- und Berechtigungsarchitektur einschließlich der grundlegenden Prinzipien für Identity Lifecycle, Provisionierung und Deprovisionierung • Konzeption der Daten- und Informationsarchitektur, insbesondere hinsichtlich führender Identitätsquellen, Identitätskorrelation, Datenhoheit und systemübergreifender Datenflüsse • Konzeption der Mandantenarchitektur einschließlich der organisatorischen und technischen Trennung von Identitäten, Accounts, Berechtigungen und Daten unterschiedlicher Mandanten • Konzeption der IGA-Securityarchitektur, insbesondere hinsichtlich der grundlegenden Sicherheitsprinzipien für Identitäten, Accounts und Berechtigungen, der Umsetzung von Least Privilege und Segregation of Duties, der sicheren Ausgestaltung von Genehmigungs-, Rezertifizierungs-, Provisionierungs- und Deprovisionierungsprozessen sowie der Nachvollziehbarkeit und Auditierbarkeit sicherheitsrelevanter Vorgänge • Bewertung und Festlegung wesentlicher Architekturentscheidungen und Architekturänderungen sowie • Sicherstellung der Konsistenz und Weiterentwicklungsfähigkeit der IGA-Gesamtarchitektur über die angeschlossenen Quell- und Zielsysteme hinweg. Nicht Bestandteil der vorstehend definierten kritischen Aufgaben sind allein aufgrund ihres Zusammenhangs mit der IGA-Lösung die nachgelagerten technischen Implementierungs-, Konfigurations-, Installations-, Betriebs-, Wartungs- und Supportleistungen. Hierzu gehören insbesondere die technische Installation und Konfiguration der Systemumgebungen, die technische Entwicklung und Konfiguration einzelner Konnektoren und Schnittstellen, die Umsetzung von Datenmappings und Attributtransformationen, die technische Implementierung von Workflows, Regelwerken und Automatisierungen, die Durchführung von Tests sowie Wartungs-, Fehlerbehebungs- und Supportleistungen. Soweit im Rahmen solcher Leistungen jedoch grundlegende, systemübergreifende oder langfristig wirkende Entscheidungen über die vorstehend definierte IGA-System-, Integrations-, Identity-, Berechtigungs-, Mandanten- oder Securityarchitektur zu treffen oder bestehende Architekturentscheidungen wesentlich zu verändern sind, sind diese Architekturentscheidungen Bestandteil der kritischen Aufgabe; ihre anschließende technische Umsetzung ist hiervon zu unterscheiden. Proof of Concept im Vergabeverfahren Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die BG-Phoenics sich vor Erteilung des Zuschlags davon überzeugen, dass die angebotene Lösung die Angebotsinhalte tatsächlich erfüllt. Diese Prüfung erfolgt mit dem Bieter des wirtschaftlichsten Angebots innerhalb eines Proof of Concept (PoC). Ziel des PoC ist der Nachweis, dass die angebotene IGA-Lösung die in den Vergabeunterlagen beschriebenen fachlichen und technischen Anforderungen sowie die angebotenen Integrationen und Kernprozesse erfüllt. Die erfolgreiche Durchführung des PoC ist zwingende Voraussetzung der Wertbarkeit des Angebots und des Zuschlags. Erfüllt ein Bieter die definierten Anforderungen des PoC nicht oder kann die Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen nicht innerhalb des PoC nachweisen, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall behält sich die BG-Phoenics vor, den nächstplatzierten Bieter zur Durchführung eines PoC aufzufordern. • Der Zuschlag erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des PoC • Die Kosten für die Durchführung des PoC trägt der jeweilige Bieter Für die Durchführung des PoC sowie für die anschließende Aufbau- und Testphase sind erforderliche Non-Production-Lizenzen kostenfrei bereitzustellen oder im angebotenen Lizenzmodell zu berücksichtigen. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. den Vergabeunterlagen. Produktverfügbarkeit Die angebotene Lösung muss für mindestens vier Jahre ab Zuschlagserteilung am Markt verfügbar sein und darf innerhalb dieses Zeitraums nicht abgekündigt werden.