TWB: Kernsanierung eines Studierendenwohnheims in Chemnitz
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Key information
Overview
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau plant das Studentenwohnheim in der Reichenhainer Straße 51 in Chemnitz umfassend zu sanieren, umzubauen und zu modernisieren. In dem Wohnheim sollen nach der Sanierung ca. 140 Einzelappartements mit eigenen Bädern und Miniküchen entstehen. Neben den 140 Wohneinheiten sollen auch zwei behindertengerechte Appartements und zwei Betreuerzimmer sowie ein Gemeinschaftsbereich (Community Lounge) entstehen. Die Entkernung des Gebäudes wird durch das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau im Vorfeld durchgeführt und ist nicht Leistungsbestandteil. Die Planung und die Sanierung werden als Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer-/-übernehmer (in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Vergütung der Planungs- und Sanierungsleistungen erfolgt abweichend von der VOB/B über Abschlagszahlungen zu festgelegten Meilensteinen. Für die Sanierung des Wohnheims wurden Fördermittel aus dem Programm "Junges Wohnen" bewilligt.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DY0M7AM# 1) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im xlsx- als auch im pdf-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der erklärenden/ bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben. Es sind nur Erklärungen und Nachweise einzureichen, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Das Ausstellungsdatum für Nachweise mit dem Zusatz "nicht älter als 6 Monate" bzw. "nicht älter als 12 Monate" darf an dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Tag nicht älter als 6 Monate bzw. 12 Monate sein. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ 2) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern/ Bauunternehmen und Architekturbüros/ Entwurfsverfassern sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.