Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte in 45883 Gelsenkirchen
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Key information
Overview
Der Auftraggeber beabsichtigt, Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte in der Küppersbuschstr. 1a in 45883 Gelsenkirchen als Holz-Beton-Hybridbau einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenanlagen zu vergeben. Derzeit liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung der Kindertagesstätte. Die Bruttogrundfläche beträgt 1.623 m², wovon ca. 887 m² auf die Nutzfläche entfallen. Auf dem Gelände befindet sich aktuell das Bestandsgebäude einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung, das aufgrund von Wasserschäden leer steht und vom Auftraggeber abgerissen wird. Die Abrissarbeiten sind nicht Teil dieses Auftrags. Eine Übergangs- bzw. Interimslösung ist nicht erforderlich. Die bisherige Planung sieht vor, die Gruppenräume in hausähnlichen Einheiten zu organisieren, die sich zu einem hofartig angelegten Ensemble verbinden. Um eine ausreichende Anzahl an Gruppen unterzubringen und dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, ist die Kindertagesstätte als zweigeschossiger Baukörper geplant. Weitere Einzelheiten sind der über die Vergabeplattform bereitgestellten Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Bei der Planung ist das Building Information Modeling (BIM-Methode) anzuwenden. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Einreichung des Bauantrags für das 3. Quartal 2027 und die Fertigstellung der Kindertagesstätte zu Beginn des KiTa-Jahres 2029/2030 im August 2029 vorgesehen. Weitere Details dazu teilt der Auftraggeber den ausgewählten Bewerbern nach Ende des Teilnahmewettbewerbs mit.
Küppersbuschstr. 1a, Gelsenkirchen, 45883, Gelsenkirchen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCM70A# Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber wird bei der Ermittlung des Rankings die von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Arbeiten) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorliegen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Arbeiten) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Damit Gelsenkirchen weiterhin eine sehr gute Betreuung von Kindern im Vorschulalter und kommunale Infrastruktur bieten kann, wird mit der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE) nun ein besonderer Fokus auf die Planung, Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Bildungsbauten, Kindertageseinrichtungen und dem gesamten kommunalen Hochbau gelegt. Sie wurde 2024 als 100%-ige Tochter im Konzern Stadt gegründet. Als interne Dienstleisterin der Stadt baut die GE für das städtische Eigentum und auf entwickelten Flächen der Kommune. Die GE steigt ab den ersten Machbarkeitsstudien in den Prozess ein, liefert Konzeptions- und Planungsleistungen, lässt ihre Vorhaben durch den Bauausschuss freigeben und trägt dann Sorge für die Realisierung. Der Auftraggeber beabsichtigt, Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte in der Küppersbuschstr. 1a in 45883 Gelsenkirchen als Holz-Beton-Hybridbau einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenanlagen zu vergeben. Derzeit liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung der Kindertagesstätte. Die Bruttogrundfläche beträgt 1.623 m², wovon ca. 887 m² auf die Nutzfläche entfallen. Auf dem Gelände befindet sich aktuell das Bestandsgebäude einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung, das aufgrund von Wasserschäden bereits leer steht und vom Auftraggeber abgerissen wird. Die Abrissarbeiten sind nicht Teil dieses Auftrags. Eine Übergangs- bzw. Interimslösung ist nicht erforderlich. Die bisherige Planung sieht vor, die Gruppenräume in hausähnlichen Einheiten zu organisieren, die sich zu einem hofartig angelegten Ensemble verbinden. Um eine ausreichende Anzahl an Gruppen unterzubringen und dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, ist die Kindertagesstätte als zweigeschossiger Baukörper geplant. Nach dem aktuellen Zeitplan ist die Einreichung des Bauantrags für das 3. Quartal 2027 und die Fertigstellung der Kindertagesstätte zu Beginn des KiTa-Jahres 2029/2030 im August 2029 vorgesehen. Für die Kindertagesstätte liegt ein Raumprogramm vor. Das Raumprogramm basiert auf folgenden Gruppenstrukturen: Gruppentyp I (2 - 6 Jahre, 20 Kinder) 2-fach, Gruppentyp II (0 - 3 Jahre, 10 Kinder) 2-fach, Gruppentyp III (3 - 6 Jahre, 25 Kinder) 1-fach. Je Gruppentyp ist ein - Gruppenraum (jeweils ca. 45 m²), - Nebenraum (jeweils ca. 18 - 24 m²), - Schlafraum (jeweils ca. 18 - 24 m²; außer bei Gruppentyp III), - Abstellraum (jeweils ca. 6 m²), - WC/Wickeln (jeweils ca. 12 m²) und - Differenzierungsraum (ca. 20 - 30 m²; nur bei Gruppentyp III) vorgesehen. Neben diesen Räumen umfasst das Raumprogramm übergeordnete Funktionsbereiche wie unter anderem einen Mehrzweckraum, einen Geräteraum, eine Küche sowie ein Leitungsbüro und einen Personalraum. Bei der Planung sind im Bereich der Außen- und Freianlagen eine abwechslungsreiche Spiellandschaft mit vielfältigen Bewegungs- und Erfahrungsräumen sowie ein extensiv begrüntes Dach und ein intensiv begrüntes Dach mit Dachgarten zu berücksichtigen; die Dachbegrünungen sollen zur ökologischen Aufwertung beitragen und Regenwasser zurückhalten. Weitere Einzelheiten sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Der Totalübernehmervertrag sieht eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers vor. Die Stufe 1 soll alle Leistungen zur Erlangung einer Baugenehmigung umfassen, die Stufe 2 alle weiteren Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung (ab LPH 5 HOAI sowie den Bau). Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben. Bei der Planung ist das Building Information Modeling (BIM-Methode) anzuwenden. Weitere Details dazu teilt der Auftraggeber nach Ende des Teilnahmewettbewerbs mit. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Der Auftraggeber bündelt die Nutzeranforderungen und ist für den Auftragnehmer der alleinige Ansprechpartner. Auch während der Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Küppersbuschstr. 1a, Gelsenkirchen, 45883, Gelsenkirchen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe von Erstangeboten auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Totalübernehmervertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der Erstangebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Totalübernehmerleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Nach Angebotsabgabe werden Angebotspräsentationen stattfinden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Dabei wird er auch die Erkenntnisse berücksichtigen, die er im Rahmen der Angebotspräsentationen gewinnen konnte. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 12a EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 12a EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung der bisherigen Machbarkeitsstudie vorbefasst war. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die weitere Planung sowie die Bauleistung. Die Machbarkeitsstudie stellt der Auftraggeber den interessierten Unternehmen über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vermeintlich vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird. 10. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 11. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Hierauf besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.