Torsionsstab, Hebel
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Key information
Overview
Um den Fahrkomfort des FV-Dosto für die Reisenden weiter zu erhöhen werden die Drehgestelle, ohne Wankkompenstion, aufgewertet. Dazu werden Torsionsstäbe und Hebel benötigt, welche die SBB in der Schweiz einbauen wird. Der Einbau erfolgt im Rahmen der ordentlich anstehenden Revisionen an den Drehgestellen.
SBB Werke sowie Service-Standorte.
2027-07-01 bis 2031-12-31
2027-07-01 bis 2031-12-31 Les détails seront communiqués dans la publication de la procédure ouverte ainsi que dans les documents d'appel d'offres qui s'y rapportent.
Ja Die SBB AG ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), folgende Leistungen durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Firma nachzubestellen: Optionen gemäss Preisblatt der Angebotsunterlagen. Die Optionen können gestaffelt eingelöst werden. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, einschliesslich der vereinbarten Kostengrundlagen, aller weiteren Ergänzungen und Änderungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden im Falle der Optionseinlösung durch die SBB AG in einem Nachtrag zum vorliegenden Vertrag schriftlich festgehalten.
Nein
Nein
Nein
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
EK 1 Lieferantenqualifizierungsfragebogen: Die Anbieterin muss in SAP Ariba in der für diese Beschaffung massgeblichen Warengruppe qualifiziert sein. Die Anforderungen, die zu einer Qualifikation führen, sind im Dokument Beilage zu den Ausschreibungsunterlagen / EK 1" aufgeführt. Erläuterung: - Anbieterinnen, welche in SAP ARIBA für die Warengruppe den Status «Qualifiziert» aufweisen, müssen den Lieferantenqualifizierungsprozess in SAP Ariba nicht mehr durchlaufen. - Anbieterinnen, welche im SAP ARIBA für die Warengruppe noch nicht qualifiziert sind, müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die entsprechenden Qualifizierungsanforderungen in SAP Ariba erfüllt und nachgewiesen haben.(Status "Qualifizierungsgenehmigung ausstehend"). Andernfalls wird das Angebot nicht weiter geprüft. EK 2 Fachkompetenz / Termineinhaltung und Auftragserfüllung: Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben: 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen. EK 3 Problemanalyse / Termineinhaltung und Auftragserfüllung: Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).: Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien). EK 4 Fertigungskapazität / Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit: Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.: Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. EK 5 Personelle Ressourcen / Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit: Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.: Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages. EK 6 Organisation / Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit: Organisationsstruktur des Unternehmens.: - Unternehmensstruktur - Aktuelles Organigramm - Aufbau und Organisation des Anbieters - Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa EK 7 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Handelsregisterauszug: Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters. EK 8 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Insolvenzverfahren: Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug). EK 9 Bonität / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Gesamtumsatz der Unternehmung: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. EK 10 Versicherung / Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Betriebshaftplicht: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. CHF Die Eignung der Anbieter wird aufgrund der nachfolgend definierten Kriterien sowie der eingereichten Nachweise beurteilt.
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de, fr, it
ANGEBOTSFRIST FÜR VORBEFASSTE ANBIETER Siehe vorliegende Publikation, Abschnitt "zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter". Das Angebot muss durch den allfällig späteren Vertragspartner in SAP Ariba eingereicht werden. Für die vorliegende Ausschreibung sind sämtliche von der Anbieterin geforderten Angaben bzw. Nachweise in SAP Ariba in den entsprechenden Abschnitten zu erfassen. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Anbieter d.h. der allfällig spätere Vertragspartner, auf SAP Ariba für die SBB registriert sein. Zusätzlich ist die Einreichung eines Angebots in einer anderen Amtssprache als der des Verfahrens zwei Wochen vor Abgabetermin per E-Mail an [email protected] anzukündigen.
Gemäss den Kommerziellen Unterlagen.
AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp) MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN: Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Sub-Subunternehmen sind jedoch nicht zulässig. Der Anbieter bleibt im Falle des Beizugs von Subunternehmen gegenüber der SBB uneingeschränkt verantwortlich. Sofern der Anbieter zur Leistungserbringung Subunternehmen beizieht, sind sämtliche vorgesehenen Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen und den von ihnen konkret auszuführenden Teilleistungen aufzuführen. Die SBB behält sich das Recht vor, bestimmte Subunternehmen zurückzuweisen. Der Anbieter hat dafür zu sorgen, dass die von ihm beigezogenen Subunternehmen die nötigen Voraussetzungen erfüllen (vgl. insbesondere Art. 12 Abs. 4 BöB).
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG: Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss «Einreichen des Angebots» der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag. VORBEHALTE: Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss «Sprache(n) des Verfahren» durchgeführt. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB. BEREINIGUNGSVORSCHLÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF: Mit Einreichung des Angebots akzeptiert die Anbieterin den Vertragsentwurf (vgl. Teil 2, Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen) inkl. seiner Bestandteile als Grundlage für einen allfälligen Vertragsabschluss. Allfällige Bereinigungsvorschläge zum Vertragsentwurf inkl. dessen Bestandteilen werden, vorbehältlich einer ausdrücklichen Anerkennung seitens SBB mittels entsprechender Ausformulierung in einem bereinigten Vertragsentwurf, nicht berücksichtigt. MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. Dieser aufgerechnet.
28398-01, advance_notice, 2025-12-10
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.