TNW_FA_Schulstiftung der Diözese Regensburg_Generalsanierung und Weiterentwicklung Mittel- und Realschule Oberroning
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Key information
Overview
Die Schulstiftung der Diözese Regensburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, realisiert die umfassende bauliche Neuordnung der Real- und Mittelschule Oberroning. Das Schulgelände besteht aus einem historischen Klostergebäude sowie Erweiterungsbauten des 19. und 20. Jahrhunderts. Das ehemalige Kloster und die Erweiterungsbauten des 19. Jahrhunderts stehen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der Schulanbau aus den 1970er-Jahren zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Parallel dazu erfolgt die Teilgeneralsanierung und der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsgebäude zur zukünftigen schulischen Nutzung. Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 für die Leistungsphasen 5 bis 9 sowie ergänzende Besondere Leistungen. Dies sind: - Übernahme, fachliche Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4) hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Kosten u. U mit angepasster Kostenberechnung. - Gegebenenfalls Überarbeitung der Genehmigungsplanung einschließlich Erstellung und Einreichung einer Tekturplanung. - Kostenberechnungen nach DIN 276, gegliedert nach Bauabschnitten und Vergabeeinheiten. - Ermittlung und Dokumentation des denkmalbedingten Mehraufwands entsprechend den behördlichen Vorgaben und Förderabschnitten. - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (Leistungsphase 9). - Erstellung einer vollständigen Bestandsdokumentation einschließlich Revisionsunterlagen sowie Ausarbeitung von Wartungs- und Pflegeanweisungen für die Freianlagen.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM8CB# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen. Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool oder die webbasierte Anwendung unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.