TNW_Arch_Gemeinde Pfatter_Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses in Pfatter, Ortsteil Geisling
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Key information
Overview
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Am Osterfeld 16, Ortsteil Geisling, Pfatter, 93102, Regensburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM3M3# Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Die entsprechenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge oder Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Unterlagen/Formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers., Am Osterfeld 16, Ortsteil Geisling, Pfatter, 93102, Regensburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance# Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Mit den Vergabeunterlagen werden sämtliche Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli.